Update: Seit 1. Januar 2020 gilt die neue Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR.
Yoga hast du schon drauf, fürs Unterrichten hast du eine Ausbildung gemacht und bist jetzt bereit, deinen eigenen Weg zu gehen? Das ist natürlich aufregend, noch dazu bist du bestimmt hoch motiviert.
Doch leider reicht das bei einer Existenzgründung nicht aus. Denn dann bist du gleichzeit auch Unternehmer und musst dich mit den damit verbundenen Aufgaben auseinandersetzen.
Doch all das ist kein Hexenwerk, denn die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten kann man sich durchaus anhand von Recherche, Fortbildungen und professioneller Hilfe aneignen. Als kleine Starthilfe besprechen wir hier die wichtigsten Aspekte der Existenzgründung als Yogalehrer.
Yogalehrer - Wie stehen die Berufschancen?
Immer mehr Menschen suchen heutzutage nach einem Ausgleich für den Stress ihres Arbeitsalltags und nutzen dafür Yoga - einen Gesundheitssport, der derzeit voll im Trend liegt. Der Hype scheint auch nicht nachzulassen. Im Gegenteil: Yoga ist schon lange kein Minderheitenphänomen mehr, sondern scheint in alle Schichten unserer Gesellschaft vorgedrungen zu sein.
Bei dem großen Interesse lohnt sich eine Existenzgründung durchaus. Allerdings gibt es vor allem in Großstädten jede Menge Yogalehrer und -studios. Die Konkurrenz ist groß. Man sollte sich die Standortwahl daher gut überlegen - womöglich ist eine Kleinstadt die bessere Wahl.
Wie kann ich mich als Yogalehrer von der Konkurrenz absetzen?
Um sich von der Konkurrenz abzuheben, hilft es, sich ein starkes Profil zu schaffen. Frage dich dazu:
- Was sind meine Stärken?
- Für welche Bereiche interessiere ich mich besonders?
- Was ist kann mein Alleinstellungsmerkmal sein?
Möchtest du beispielsweise Yoga für Unternehmen anbieten, zu Kunden nach Hause kommen und ihnen ihr Hobby so erleichtern? Oder vielleicht interessiert dich ja Schwangerschaftsyoga ganz besonders.
Marketing - Wie vermarkte ich meine Tätigkeit als Yogalehrer?
Wer sich selbstständig macht, benötigt eine solide Kundenbasis. Dafür ist Selbstvermarktung ein entscheidendes Mittel.
Da man als Selbstständiger oft nicht die finanziellen Ressourcen für Online-Anzeigen oder professionelle Werbekampagnen hat, sollte man sich auf die folgenden Bereiche konzentrieren:
- eine Webseite erstellen und pflegen
- einen Blog mit suchmaschinenoptimierten Inhalten führen
- in verschiedenen sozialen Medien aktiv sein
- ein Netzwerk aufbauen
Wichtig ist es auch, seine Zielgruppen klar zu definieren und die eigene Marketingstrategie auf diese abzustimmen. Bietest du beispielsweise Schwangerschaftsyoga an, so solltest du in deinem Blog relevante Themen für Schwangere abdecken. Auch könntest du dich mit Hebammen in Verbindung setzen, damit diese dich weiterempfehlen.
Welche Versicherungen brauche ich als Yogalehrer?
Krankenversicherung
Auch für Freiberufler gilt die Krankenversicherungspflicht. Sie haben jedoch die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Es lohnt sich daher, sich vor dieser Entscheidung gut beraten zu lassen.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherungspflicht greift, solange man im Rahmen seiner Tätigkeit als Yogalehrer keine Angestellten hat und einen einen Gewinn von mehr als 5.400 € pro Jahr bzw. 450 € pro Monat erzielt.
Trifft dies auf dich zu, so musst dich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Das gilt übrigens auch, wenn du Yoga nebenberuflich unterrichtest und über deine hauptberufliche Tätigkeit schon Beiträge zur Rentenversicherung abführst.
Berufshaftpflichtversicherung
Als Freiberufler, der einer Lehrtätigkeit nachgeht, bist du für deinen eigenen Versicherungsschutz verantwortlich – anders als angestellte Yogalehrer in einem Studio, bei denen die staatliche Absicherung greift. Ohne Versicherung kommt dich ein Schadensfall (z.B. wenn sich ein Kunde während deines Yogakurses verletzt) teuer zu stehen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist relevant, wenn du dein eigenes Studio führst. Durch sie bist nicht nur du als Versicherungsnehmer, sondern sind auch deine Angestellten und dein Unternehmen abgesichert.
Geschäftsinhaltsversicherung
Für Studiobetreiber ist auch die Inhalts- oder Inventarversicherung von Belang. Sie entspricht in etwa der Hausratversicherung bei Privatpersonen und greift beispielsweise bei einem Rohrbruch, Brand oder Diebstahl.
Die Finanzen - Worauf muss ich als Yogalehrer achten?
Die meisten machen sich nicht in erster Linie aus finanziellen Gründen selbstständig - vor allem nicht im Bereich des Yoga, wo der Einklang von Körper und Geist im Vordergrund steht, nicht der materielle Gewinn. Doch ohne Geld geht es schlicht und einfach nicht, denn von irgendetwas muss man nunmal leben.
Als Yogalehrer musst du zunächst eine Preisstrategie entwickeln. Wie viel verlangst du pro Kurs oder pro Stunde? Wirst du für bestimmte Kurse oder an treue Kunden Rabatte vergeben? Achtung: Finger weg von Dumpingpreisen! Diese entstehen oft aufgrund der eigenen Unsicherheit, doch sie schaden deinem Unternehmen sowie dem gesamten Berufsfeld.
Man sollte sich auch bewusst sein, dass eine unternehmerischen Tätigkeit viele Betriebsausgaben mit sich bringt (Software, Versicherung, Einkommensteuer, Lebenshaltungskosten, etc). Um diese zu finanzieren sowie um sich vor möglichen Engpässen zu schützen, sollte man sich wenn möglich ein Finanzpolster schaffen (z.B. mit hilfe eines Kredits.)
Yogalehrer - Bin ich umsatzsteuerpflichtig?
Umsatzsteuerpflichtig bist du ab einem Jahresumsatz von mehr als 17.500 €. Bleibst du unter dieser Grenze, greift die Kleinunternehmerregelung und du bist von der Umsatzsteuer befreit. Achtung: Auf deine Rechnungen gehört dann unbedingt ein Hinweis auf deine Steuerbefreiung.
Die Kleinunternehmerregelung bedeutet jedoch auch, dass du bei Betriebsausgaben keine Vorsteuer geltend machen kannst. Es ist daher nicht immer von Vorteil ist, die Regelung geltend zu machen.
Wenn du nebenberuflich im öffentlichen oder gemeinnützigen Bereich Yoga unterrichtest (z.B. für einen Sportverein), kannst du von der Übungsleiterpauschale profitieren. Sie ermöglicht es dir, bis zu einem Betrag von 2.400 € Einnahmen pauschal einzubehalten, ohne steuerliche Abgaben leisten zu müssen.
Wie erledige ich als Yogalehrer meine Buchhaltung?
Und nun zur vielleicht lästigsten Aufgabe eines Unternehmers - der Buchhaltung. Dazu gehört unter anderem:
- das Rechnung schreiben
- das Erfassen von Ausgaben
- das Verbuchen von Zahlungsein- und -ausgängen
- das Erstellen und Versenden von Berichten ans Finanzamt (Umsatzsteuervoranmeldung, Ertragsüberschussrechnung, etc.)
Du überlegst dir bei dieser Vielfalt an buchhalterischen Aufgaben lieber nochmal, ob eine Existenzgründung auch wirklich das Richtige für dich ist? Nicht nötig! Das digitale Zeitalter hat Abhilfe geschaffen: Mit einem Rechnungsprogramm wie Debitoor behältst du den Überblick über deine Buchhaltung, sparst Kosten für den Steuerberater sowie Zeit, die du stattdessen in die Entwicklung deines Unternehmens stecken kannst. :)