Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Wenn dein Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 € liegt und im Folgejahr unter 50.000 €, kannst du die Kleinunternehmerregelung geltend machen.
Kundenrechnungen kannst du mit Null Prozent Umsatzsteuer ausstellen.
Die Kleinunternehmerregelung kannst du bei Unternehmensgründung, aber auch später, beim Finanzamt beantragen.
Wie beantrage ich die Kleinunternehmerregelung?
Wenn du dich selbstständig machst, hast du noch keinen geschäftlichen Umsatz erzielt.
Deshalb musst du dein beim Finanzamt anzugebenes Jahreseinkommen schätzen. Ist deine Schätzung geringer als 22.000 €/Jahr, bist du Kleinunternehmer.
Kann ich die Kleinunternehmerregelung nachträglich beantragen?
Ja. Dazu musst du dem Finanzamt beweisen, dass dein Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 € lag, und im laufenden Jahr unter 50.000 € liegt; respektive im Folgejahr unter 50.000 € Jahresumsatz liegen wird.
Welchen Vorteil hat die Kleinunternehmerregelung?
Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Eine Einnahmenüberschussrechnung, also EÜR, reicht aus. Diese musst du zusammen mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Ein Buchhaltungsprogramm wie Debitoor rechnet die EÜR mittels EÜR Vorlage automatisch aus. Voraussetzung ist, dass du deine Ausgaben laufend erfasst und belegt hast.
Was muss ich bei der Kleinunternehmerrechnung beachten?
Wenn du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ausstellst, dann muss die Gesetzesgrundlage auf der Rechnung sichtbar sein. Du kannst nicht einfach so die Umsatzsteuer weglassen.
Deshalb muss auf jeder Kundenrechnung ein Hinweis zum Umsatzsteuergesetz stehen: „Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG“
Wann bin ich noch Kleinunternehmer?
Im ersten Jahr muss dein Jahresumsatz als Kleinunternehmer unter 22.000 € liegen. Wenn du mal einen Monat überdurchschnittlich mehr verdient hast, brauchst du nicht gleich in Panik zu fallen und Umsatzsteuer zu melden.
Bei dauerhaft steigendem Umsatz kannst du die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Schon gewusst?
Beim einfachen Rechnungsprogramm Debitoor kannst du den Passus zur Kleinunternehmerregelung im Freifeld als Standardtext speichern und die Umsatzsteuer ausblenden. Fertig ist die Kleinunternehmerrechnung.
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