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Neues Einkommensteuergesetz – Komplette Sofortabschreibung für Laptop & Co.

Das Home Office ist mittlerweile für viele zu einem täglichen Arbeitsort geworden. Deine Gespräche mit deinem Kunden finden wahrscheinlich zunehmend in digitaler Form statt. Auch ein Ortswechsel für neuen Input, Kreativität oder neue Eindrücke im Arbeitsalltag sind womöglich seltener geworden.

Nicht zu vergessen ist dabei das Umdekorieren oder Einrichten des Home Office, um produktiver arbeiten zu können. Oder um schlichtweg mehr Abwechslung in den Berufsalltag einzubringen.

Daher hat die Regierung das Einkommensteuergesetz an die neuen Arbeitsbedingungen durch ein paar Änderungen angepasst. Und davon profitieren nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige, sodass du sofort noch Steuern sparen kannst.

Neues Einkommensteuergesetz zur Sofortabschreibung

Sofort steuern sparen - Ab jetzt im selben Jahr Steuern absetzen für Arbeitsmittel

Sicherlich wirst du dich fragen, was es mit dem neuen Gesetz auf sich hat. Das neue Einkommensteuergesetz ist besonders für Selbstständige interessant, die für ihre tägliche Arbeit beispielsweise einen Laptop (Hardware) oder eine Software (Programme wie Photoshop, Microsoft Office) gekauft haben. Oder vorhaben zu kaufen.

Das neue Einkommensteuergesetz hat nämlich die Abschreibungsdauer von Laptops, PCs und Software angepasst.

Bisher war eine sofortige Abschreibung nur bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) möglich. Sprich: Deine Anschaffung durfte nicht mehr als 800 Euro netto kosten, damit du Steuern im Jahr der Anschaffung absetzen kannst.

Du kannst jetzt die Kosten für deine digitalen Arbeitsmaterialien unabhängig vom Preis in vollem Umfang unmittelbar nach deinem Kauf von der Steuer absetzen. Das neue Einkommensteuergesetz gilt rückwirkend zum 01.01.2021.

Beim Einrichten deines Home Office profitierst du ab jetzt also nicht nur von der Home Office Pauschale, sondern auch wenn du digitale Arbeitsmaterialien kaufen musst.

Sofort Steuern absetzen dank neuem Einkommensteuergesetz - im Detail

Gerade in Deutschland ist eine Gesetzesänderung mit vielen Einzelheiten verbunden. Daher möchten wir dir das angepasste Einkommensteuergesetz im Einzelnen vorstellen.

1. Sofortabschreibung für alle digitalen Arbeitsgeräte - unabhängig vom Preis

Damit du dir dein Home Office professionell einrichten kannst und dabei als Selbstständiger Steuern schneller sparen kannst, ist die steuerliche Absetzbarkeit nicht nur auf deinen Laptop oder PC begrenzt.

Die sofortige Abschreibung gilt auch für Geräte wie zum Beispiel Drucker, Maus, Kamera, USB-Sticks oder Headsets. Alle Geräte kannst du zum 01.01.2021 als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Ganz gleich, wie teuer dein Gerät ist.

Von den Steuern sofort absetzen kannst du also von nun an alles, was dir beim Einrichten des Home Office in digitaler Form hilft. Du kannst also durch die neue Regel viele Steuern über einen kürzeren Zeitraum sparen.

2. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) wird für alle Arbeitsgeräte auf ein Jahr verkürzt

Bisherige Grundregel der Absetzung für Abnutzung (AfA)

Bisher galt bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) für digitale Arbeitsmaterialien über 800 Euro netto, dass sie nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden konnten. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) richtete sich dabei nach dem Zeitraum, in dem du den Gegenstand nutzt.

Erklärung der Absetzung für Abnutzung (AfA)

So geht das Finanzamt beispielsweise davon aus, dass dein Laptop eine Nutzungsdauer von drei Jahren hat. Somit konntest du den Kauf deines Laptops innerhalb von drei Jahren gleichmäßig von der Steuer absetzen.

Falls dein Laptop natürlich unter 800 Euro netto gekostet hat, durfte hier eine Abschreibung als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) erfolgen. In diesem Fall konnte eine Sofortabschreibung erfolgen, da dein Laptop als GWG gesehen werden konnte. Sprich: Du durftest ihn direkt nach deinem Kauf von deinen Steuern absetzen.

Neuerung Absetzung für Abnutzung (AfA)

Damit, wie oben beschrieben, die steuerliche Absetzbarkeit auf alle digitalen Arbeitsgeräte noch im selben Jahr des Kaufs stattfinden, beträgt die Nutzungsdauer für sie nun ein Jahr für.

Die Anpassungen zum Einkommensteuergesetz gelten rückwirkend zum 01.01.2021. Sie wirken sich dabei positiv auf Anschaffungen aus den Jahren 2019 und 2020 aus. Falls du im Jahr 2019 oder 2020 einen Kauf über 800 Euro netto für digitale Arbeitsmaterialien getätigt hast, musst du diese nicht mehr über mehrere Jahre abschreiben. Du kannst den Restbetrag in diesem Jahr komplett von den Steuern absetzen.

Maria
Geschrieben von
am 19.04.21
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