Bauleistungen nach Paragraph 13 UStG – Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Dein Handwerk ist deine Leidenschaft und du bist bereit, dein eigener Chef zu werden? Oder genießt du das Abenteuer Selbstständigkeit vielleicht schon in vollen Zügen?
Dann kommst du am Thema Umsatzsteuer leider nicht vorbei. Doch bei Bauleistungen gibt es Fälle, in denen nicht du, sondern dein Auftraggeber die Umsatzsteuer berechnen und ans Finanzamt abführen muss.
Wir erklären dir, wann das der Fall ist, damit du bald selbstbewusst deine erste oder nächste Handwerkerrechnung schreiben kannst.