In 7 Fragen zur Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung – dieses Wortungetüm verursacht vielen Unternehmern heftige Bauchschmerzen. Dabei ist die Umsatzsteuervoranmeldung, kurz UStVA, eigentlich ganz einfach. Wenn man weiß, wie es geht – und das wirst du am Ende dieses Artikels.

Noch leichter machst du es dir übrigens, wenn du deine UStVA mit wenigen Klicks direkt aus deinem Rechnungsprogramm sendest!

Jetzt direkte UStVA testen

Der einfachste Weg zur Umsatzsteuervoranmeldung – ohne Elster Zertifikat

Du hast zwei Möglichkeiten, deine Umsatzsteuervoranmeldung zu erledigen. Entweder du gehst all deine Einnahmen und Ausgaben des Voranmeldezeitraums durch, rechnest die eingenommene und ausgegebene Umsatzsteuer aus und trägst alle Zahlen manuell Feld für Feld in das Umsatzsteuervoranmeldung-Formular in Elster Online ein.

Der viel schnellere und einfachere Weg ist allerdings, deine Einnahmen und Ausgaben in einem Rechnungsprogramm wie Debitoor zu erfassen. Dort erstellst du die Umsatzsteuervoranmeldung automatisch mit nur einem Klick. Nie wieder manuelles Ausfüllen.

Extra: Du brauchst nicht mal ein Elster Zertifikat – du kannst die UStVA direkt aus dem Rechnungsprogramm ans Finanzamt senden.

UStVA mit Debitoor testen

Was ist das Elster Zertifikat? Wenn du über Elster Berichte wie die Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt schicken möchtest, benötigst du einen Online-Zugang zum Elster Portal. Um diesen Elster Online Zugang zu aktivieren, musst du zunächst ein Elster Zertifikat generieren und auf den Aktivierungs-Code warten, der per Post verschickt wird. Du musst also bei der Dauer der Elster-Registrierung einen längeren Zeitraum einplanen.

Lea Dohle
leadohle.de
"Die Umsatzsteuervoranmeldung ist um einiges unkomplizierter geworden für mich, seitdem ich das über Debitoor mache. Und die Oberfläche sieht nicht so ranzig aus wie bei Elster Online! Wenn man eine Frage hat, ist das Team via Chat schnell zu erreichen, das ist toll!"
Jan Winkelmann
exhibitionary.com
"Wer sich schon einmal mit Elster-Formularen und -Zertifikaten rumgeärgert hat, wird die schnelle und unkomplizierte Umsatzsteuer-Voranmeldung über Debitoor einfach lieben."

Frage 1: UStVA – wieso, weshalb, warum?

Der Staat hat die Umsatzsteuervoranmeldung laut §18 UStG (Umsatzsteuergesetz) eingeführt, damit er nicht ein ganzes Jahr oder noch länger auf die Steuereinnahmen warten muss.

Indem die Zahlung über das Jahr verteilt erfolgt, sichert er sich einen Zinsvorteil. Außerdem verringert er so das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls des Unternehmers. Durch die Umsatzsteuervoranmeldung tätigst du also sozusagen eine Vorauszahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt.

Aber auch für dich als Unternehmer kann die Umsatzsteuervoranmeldung Vorteile bringen. Durch diese Vorauszahlung ist deine Steuerlast gleichmäßiger über das Jahr verteilt. So werden Zahlungsschwierigkeiten am Ende des Jahres vermieden. Wenn du selbst Vorsteuer zahlst, kannst du sie dir zeitnah vom Finanzamt zurückholen.

Praxistipp: Falls du kein Kleinunternehmer bist, bist du vom ersten Tag deines Unternehmerdaseins umsatzsteuerpflichtig. Darum solltest du dich so früh wie möglich mit dem Thema Umsatzsteuervoranmeldung auseinandersetzen!

Frage 2: Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?

In Deutschland muss jeder Unternehmer, der eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt stellen.

Es gibt drei Ausnahmen:

  • Existenzgründer, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer gelten alle Selbstständigen, die im Vorjahr einen Umsatz von nicht mehr als 22.000 Euro erzielt haben und im aktuellen Jahr einen Umsatz von 50.000 Euro nicht überschreiten. Auch Freiberufler können von dieser Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch machen, wenn sie unter der festgelegten Umsatzgrenze liegen.
  • Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten oder Versicherungsmakler sind ebenfalls von der Umsatzsteuer ausgenommen und müssen dementsprechend keine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
  • Lag deine Umsatzsteuerzahllast im vorangegangenen Jahr unter 1.000 Euro, kannst du nach Rücksprache mit dem Finanzamt von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. In diesem Fall musst du nur einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Praxistipp: Auch Einzelpersonen, die Waren auf eBay verkaufen, können umsatzsteuerpflichtig sein! Selbst dann, wenn sie nicht als Powerseller registriert sind. Da es sich hier um eine rechtliche Grauzone handelt, solltest du dich im Zweifel lieber selbst als umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer einstufen – bevor es die Steuerfahndung tut.

Ja, ich muss eine UStVA machen

Frage 3: Umsatzsteuervoranmeldung: telefonisch, per Post oder online?

Die Umsatzsteuervoranmeldung darf ausschließlich online abgegeben werden. Die Abgabe in Papierform ist nur in Härtefällen und ausschließlich auf Antrag erlaubt.

Aber keine Angst: Das Umsatzsteuervoranmeldung-Formular ist gerade mal zwei Seiten lang. Das eigentliche Ausfüllen dauert keine drei Minuten, die Übermittlung der Daten geht super fix.

Lade dir für die Übermittlung deiner Umsatzsteuervoranmeldung die kostenlose Steuererklärungssoftware ELSTER herunter. Dazu benötigst du ein elektronisches Zertifikat, das du über das ElsterOnline-Portal bestellen kannst. Dieses Zertifikat funktioniert quasi als digitale Unterschrift und gewährleistet die Authentizität deiner Steuerdaten.

Mockup iPad und Laptop mit Umsatzsteuervoranmeldung im Rechnungsprogramm Debitoor

Praxistipp: Die Anmeldung für das elektronische Elster-Zertifikat kann bis zu 14 Tagen dauern! Wenn du dir die Zeit und Mühe mit der Elster-Registrierung sparen willst, kannst du die UStVA direkt mit einem Rechnungsprogramm senden. Debitoor füllt relevante Ziffern automatisch aus.

Jetzt UStVA machen

Frage 4: Wie wird die Umsatzsteuer für die UStVA berechnet?

Immer der richtige Steuersatz!

Die Umsatzsteuer nennt man im Sprachgebrauch auch Mehrwertsteuer. Egal, für welche Terminologie du dich entscheidest – Hauptsache, du vergisst sie nicht auf der Rechnung.

Die Höhe der Umsatzsteuer wird anhand des entsprechenden Steuersatzes berechnet. Der aktuelle Mehrwertsteuersatz beträgt 19 %. Bei bestimmten Leistungsarten, etwa bei Kreativarbeiten, gilt ein reduzierter Satz von 7 %. Die genaue Einteilung findest du im Umsatzsteuer-Anwendungserlass.

Du bist dazu verpflichtet, deinen Kunden für jede verkaufte Ware oder Leistung die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die eingenommene Mehrwertsteuer musst du in deiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben und dann an das Finanzamt abführen.

Sammle Vorsteuer-Belege!

Neben deinen Einnahmen hast du als Unternehmer natürlich auch Ausgaben und Investitionen, auf die du Mehrwertsteuer zahlst. Diese Mehrwertsteuer wird als Vorsteuer bezeichnet. Du erhältst abziehbare Vorsteuerbeträge vom Finanzamt zurück. Wichtig ist, dass die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen, die du bezahlst, explizit ausgewiesen ist. Die Belege musst du sammeln und zehn Jahre lang aufbewahren.

Kurz gesagt: Eingenommene Mehrwertsteuer – ausgegebene Vorsteuer = zu zahlende Umsatzsteuer. Das Steuerprogramm ELSTER rechnet die Differenz, die du zahlen musst, für dich aus. Sollte sich ein negativer Wert, ein sogenannter Vorsteuerüberhang ergeben, erhältst du diesen Betrag vom Finanzamt erstattet.

Soll-Besteuerung oder Ist-Besteuerung?

Bei Unternehmensgründung kannst du die Ist-Besteuerung beantragen. Ansonsten bist du automatisch Soll-Versteuerer. Die Ist-Besteuerung hat den Vorteil, dass du erst dann Umsatzsteuer zahlen musst, wenn eine von dir gestellte Rechnung auch tatsächlich beglichen wurde. Bei der Soll-Besteuerung wird die Umsatzsteuer schon bei der Erbringung der Leistung fällig, egal ob der Kunde die Rechnung bezahlt oder nicht. Für Neugründer ist in jedem Fall die Ist-Besteuerung empfehlenswert.

Lies mehr über Soll-Versteuerung und Ist-Versteuerung in der Debitoor Gründerlounge.

Praxistipp: Ein besonders schneller und einfacher Weg, deine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen, ist Debitoor. Auf Basis deiner Rechnungen und Belege füllt das online Buchaltungsprogramm automatisch deine UStVA-Formulare für das Finanzamt aus. So kannst du deine Umsatzsteuervoranmeldung binnen weniger Sekunden erstellen und versenden.

Jetzt direkte UStVA testen

UStVA-Termine – Wie oft muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung machen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder einmal im Monat oder einmal im Quartal vorgenommen werden. Stichtag ist jeweils der 10. d.F. (des Folgemonats). Wichtig: Diese Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung ist gleichzeitig auch die Deadline für die Zahlung der Umsatzsteuer. Wenn du dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilst, bist du hier auf der sicheren Seite.

Monatliche UStVA

Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung ist in den ersten beiden Jahren einer Existenzgründung immer Pflicht. Ausnahme davon bilden wieder die Kleinunternehmer, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Später muss die Anmeldung bei einer Umsatzsteuerschuld von über 7.500 Euro monatlich vorgenommen werden. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 10. Tag des darauffolgenden Monats an das Finanzamt zu übermitteln. Die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar muss also beispielsweise bis zum 10. Februar abgegeben werden.

Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich

Wer eine Steuerschuld zwischen 1.001 und 7.500 Euro hat und bereits seit zwei Jahren regelmäßig eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung macht, muss seine Umsatzsteuervoranmeldung statt zwölfmal nur noch viermal im Jahr abgeben. Anmelde- und Zahlungstermin ist dann der 10. Tag nach Quartalsende, also z. B. für das erste Quartal eines Jahres der 10. April. Um die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich vornehmen zu dürfen, benötigst du allerdings die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis vom Finanzamt.

Praxistipp: Zehn Tage sind dir zu knapp? Du kannst eine Dauerfristverlängerung beantragen. Damit hast du stets einen Monat länger Zeit, die UStVA-Formulare auszufüllen und die Umsatzsteuer zu bezahlen. Das kann Unternehmern helfen, besser zu wirtschaften.

Berechnung der Sondervorauszahlung für die Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland: Etwa ein Elftel der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres

Beachte aber, dass wenn du deine UStVA monatlich einreichen musst, du bei der Dauerfristverlängerung eine sogenannte Sondervorauszahlung ans Finanzamt tätigen musst. Die Höhe der Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres. Hattest du im Vorjahr keine Zahllast ans Finanzamt – weil du mehr Vorsteuer gezahlt als Umsatzsteuer eingenommen hast –, musst du auch keine Sondervorauszahlungen vornehmen.

Aber keine Sorge: Die Sondervorauszahlungen verrechnest du am Ende des Geschäftsjahres mit der Umsatzsteuer, sodass die Dauerfristverlängerung nicht dazu führt, dass du mehr zahlst.

Frage 6: Was, wenn ich keine Umsatzsteuervoranmeldung mache?

Dann wird’s kritisch. Wenn du das Umsatzsteuervoranmeldung-Formular zu spät einreichst oder nicht rechtzeitig zahlst, ist das Finanzamt berechtigt, Säumniszuschläge zu erheben.

Dieser Verspätungszuschlag hängt von verschiedenen Faktoren ab (wie groß die Verspätung ist, wie oft man die Frist schon versäumt hat und vom Ermessen des Finanzbeamten) – Er darf aber nicht mehr als 10 % des angemeldeten Steuerbetrags und auch nicht mehr als 25.000 € betragen.

Wenn deine UStVA-Unterlagen nicht mit den Angaben in deiner jährlichen Steuererklärung übereinstimmen, kann dies eine unangenehme Steuerprüfung nach sich ziehen. Zum Glück kannst du die Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren (Schritt 4) – am besten so schnell wie möglich.

Wenn du gerade knapp bei Kasse bist, solltest du trotzdem deine Umsatzsteuervoranmeldung machen und gleichzeitig das Finanzamt um Stundung der Zahlungen bitten.

UStVA im Sauseschritt

Klar, die Umsatzsteuervoranmeldung nervt. Aber auch hier ist es wie mit so vielen Dingen im Leben: Wenn man erst mal damit anfängt, läuft es fast von allein. Und von Mal zu Mal geht das Ausfüllen der lästigen Formulare schneller.

Praxistipp: Noch schneller gehts wenn du dir den Umweg über das manuelle Ausfüllen bei ELSTER sparst. Wenn du deine Einnahmen und Ausgaben in einem Rechnungsprogramm wie Debitoor erfasst, kannst du deine UStVA ebenfalls direkt aus dem Programm senden – Kein Elster-Login, kein Ausfüllen mehr!

Jetzt Zeit sparen bei der UStVA

Frage 7: Kann ich die Umsatzsteuervoranmeldung ohne Elster Zertifikat abgeben?

Du bist verpflichtet, deine Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch an dein Finanzamt zu übermitteln. Wie oben beschrieben, tust du das in vielen Fällen über das Portal Elster Online, wo du die Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen kannst.

Minuspunkt: Du musst dich jeden Monat für die Abgabe der UStVA per Authentifizierungsprozess bei Elster Online einloggen. Für diese Authentifizierung musst du bei der Registrierung eine Elster Zertifikatsdatei erstellen und herunterladen und dann auf einen Brief mit dem Aktivierungs-Code warten. Das kann dauern – zwei bis drei Wochen. Blöd, wenn dann der Abgabetermin für die UStVA direkt bevorsteht.

UStVA: Rechnungsprogramm vs. eigenes Elster Zertifikat

Die gute Nachricht: Eine Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist auch ohne Anfordern eines Elster Zertifikats und Authentifizierung möglich.

Wenn du du ein Rechnungsprogramm wie Debitoor nutzt, kannst du ganz einfach deine Umsatzsteuervoranmeldung selber machen – und mit einem Klick direkt aus dem Programm senden.

Screenshot Umsatzsteuervoranmeldung ohne Elster senden im Rechnungsprogramm Debitoor

Alle Zahlen aus deiner Buchhaltung werden automatisch korrekt in die Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen, du musst dich nicht einmal bei Elster Online einloggen – und sparst so jede Menge Zeit und Arbeit.

Zudem verwaltest du alle deine Rechnungen und Ausgaben an einem Ort und hast so jederzeit den Überblick über deine Unternehmensfinanzen.

Mit einem Rechnungsprogramm wie Debitoor kannst du also bequem, einfach und korrekt deine UStVA ohne Elster Zertifikat oder Login abgeben – probier's aus!

Jetzt UStVA ohne Elster Zertifikat testen

Log in

Debitoor ist jetzt SumUp!

Die Debitoor-Anwendung wurde eingestellt. Wenn Sie jedoch nach einer umfassenden Rechnungsstellungssoftware suchen, bietet Ihnen SumUp alles, was Sie brauchen. SumUp ist mehr als nur eine Rechnungsstellungssoftware. Wir bieten eine Reihe integrierter Tools, die Sie bei einem mühelosen, effizienten Betrieb Ihres Unternehmens unterstützen. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto mit einer kostenlosen Mastercard, richten Sie einen Online-Shop ein, akzeptieren Sie verschiedene Zahlungsmethoden (vor Ort sowie aus der Ferne) und vieles mehr. Optimieren Sie jetzt Ihre Rechnungen, Zahlungen und Konten!

Weiter zu SumUp

Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen

Wenn du diese Website oder unsere mobilen Applikationen besuchst, sammeln wir automatisch Informationen wie standartisierte Details und Identifikatoren für Statistiken oder Marketingzwecke. Du kannst diesem zustimmen, indem du deine Präferenzen unten konfigurierst. Du hast auch die Möglichkeit, nicht zuzustimmen. Bitte nimm zur Kenntnis, dass einige Informationen trotzdem über den Browser gespeichert werden könnten, da dies nötig ist, damit die Seite funktioniert. Wenn du zur Website zurückkehrst, kannst du deine Datenschutzeinstellungen jederzeit ändern.