Hast du schon gute Vorsätze für’s neue Jahr? Vielleicht möchtest du endlich eine spannende Marketingstrategie für dein Business entwickeln. Oder deine Ausgaben regelmäßiger erfassen, damit keine Belege mehr verloren gehen.
Neben den ehrgeizigen Plänen, die du sicher schon für dein Unternehmen geschmiedet hast, gibt es jedoch - wie jedes Jahr - auch für 2019 Gesetzesänderungen, die für Selbstständige, Freelancer und Kleinunternehmer relevant sind. Wir gehen die wichtigsten für euch durch:
Neues im Bereich Steuern
Einkommensteuer - höhere Grund- und Kinderfreibeträge
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der für die Einkommensteuer steuerfrei bleibt. 2019 steigt dieser:
- für Ledige auf 9.168 € (d.h. 168 € mehr als 2018)
- für Verheirateten auf 18.336 € (336 € mehr)
Und für diejenigen unter euch, die neben dem eigenen Unternehmen auch eine Familie managen, gibt es ebenfalls gute Neuigkeiten:
- Der Kinderfreibetrag liegt 2019 bei 4.980 € (d.h. 192 € mehr als 2018).
- Das monatliche Kindergeld erhöht sich zum 01.07.2019 um 10 € pro Kind.
Steuererklärung - weniger Belege und längere Fristen
Große Erleichterung: Die Steuererklärung für das Jahr 2018 wird einfacher! Denn dafür müssen keine Belege eingereicht werden.
Achtung: Es kann dennoch dazu kommen, dass das Finanzamt bestimmte Belege anfordert, z.B. für Spendenzahlungen. Daher solltest du Belege bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids gut aufbewahren.
Machst du deine Steuererklärung für das Jahr 2018 selbst? Dann kannst du dich entspannen, denn dafür hast du bis zum 31.07.2019 Zeit - also immerhin ganze zwei Monate mehr als dieses Jahr.
Oder erledigt vielleicht dein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein deine Steuererklärung? Auch hier hat man 2019 zwei Monate extra zur Verfügung. Neuer Stichtag ist also der 29.02.2020.
Steuervorteile für privat genutzte Fahrräder und E-Dienstwagen
Hast Du ein Dienstfahrrad, das du auch privat nutzt? Dann ist der Gewinn, also der geldwerte Vorteil, den du daraus ziehst, ab 2019 steuerfrei. Und das gilt nicht nur für „traditionelle‟ Fahrräder, sondern auch für E-Bikes (die maximal 25 km/h fahren).
Vielleicht spielst du auch mit dem Gedanken, dir einen E- oder Hybrid-Dienstwagen anzuschaffen oder zu leasen. Gute Idee! Denn auch hier gibt es steuerliche Vorteile: Man muss monatlich nicht mehr 1 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch 0,5 %.
Achtung: Das gilt nur, wenn der Wagen zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2021 angeschafft oder geleast wird.
Das ändert sich 2019 bei Versicherungen
Auch im Bereich der Versicherungen gibt es 2019 Veränderungen:
Gesetzliche Krankenkasse
Der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige mit geringem Einkommen sinkt 2019 auf ca. 171 € (inkl. Pflegebeitrag). 2018 war das Minimum 423 €.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag fällt von 3,0 auf 2,5 %. Selbstständige zahlen dann monatlich 77,88 € (Wohnsitz in Westdeutschland) bzw. 71,75 € (Wohnsitz in Ostdeutschland). Gründer zahlen im Jahr sowie im Folgejahr der Gründung die Hälfte, d.h. 38,93 € in Westdeutschland und 35,87 € in Ostdeutschland.
Weitere Neuerungen für Unternehmer
Neue Verpackungsregelungen
Die derzeit gültige Verpackungsverordnung VerpackV wird 2019 durch das Verpackungsgesetz VerpackG ersetzt. So sollen die Recycling-Quoten erhöht und Abfälle reduziert werden.
Das Gesetz betrifft Unternehmer, die verpackte Waren produzieren sowie für Online-Händler. Sie müssen:
- bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ im Voraus eine Registrierungsnummer beantragen und
- sich an mindestens einem dualen Systemen beteiligen, das die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen übernimmt.
Veränderungen für Arbeitgeber
Hast du Angestellte oder machst dich demnächst auf die Suche nach deinem ersten Mitarbeiter? Dann kommen 2019 weitere Gesetzesänderungen auf dich zu. Unter anderem treten folgende Regelungen in Kraft:
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 8,84 € auf 9,19 €.
- Minijobs, die aufgrund der zeitlichen Begrenzung als solche gewertet werden (und nicht aufgrund des Verdienstes) ist ab 2019 nicht mehr auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt, sondern nur noch auf zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage.
- Wichtig für die Mitarbeitersuche: Da das sog. „dritte Geschlecht‟ ins Personenstandsregister aufgenommen wird, muss bei Stellenanzeigen zwischen drei Geschlechterangaben unterschieden werden - männlich, weiblich und „divers‟ (m/w/d).
Da war’s auch schon. Ihr seid nun bestens für das neue Jahr gewappnet. Debitoor wünscht einen guten Rutsch! :)