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Was du über Rechnungsstellung und Buchhaltung wissen solltest

Kann ich meinen PKW absetzen?

Privatwagen oder Geschäftswagen? Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch? Wie du deinen PKW absetzen kannst und was du dabei beachten musst, erklären wir dir hier.


PKW als Privatwagen genutzt

Bist du viel geschäftlich unterwegs? Dann lohnt sich möglicherweise die Anschaffung eines PKW. Vielleicht hast du aber auch schon privat einen und möchtest ihn jetzt auch geschäftlich nutzen?

Kein Problem. Folgende Dinge solltest du dabei allerdings beachten:

Unterscheidung zwischen "Privatwagen" und "Geschäftswagen"

Zuerst musst du unterscheiden, ob dein PKW rein rechtlich gesehen als "Privatwagen" (Privat-PKW) oder als "Geschäftswagen" (Firmen-PKW) geführt werden muss.

Nutzt du deinen PKW nur 10% geschäftlich, zählt er als "Privatwagen" zu deinem Privatvermögen. Beträgt die betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50%, kannst du entscheiden, ob du deinen PKW im Betriebs-, oder Privatvermögen führst. Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50% zählt dein PKW als "Geschäftswagen" eindeutig zum Betriebsvermögen.

Welche Ausgaben von meinem "Privatwagen" kann ich absetzen ?

Beträgt die betriebliche Nutzung deines Privat-PKW weniger als 10% oder entscheidest du dich bei einer Nutzung zwischen 10% und 50% für die Zuordnung ins Privatvermögen, gilt dein PKW als "Privatwagen". Auch deinen Privat-PKW kannst du geschäftlich nutzen.

Die 30-Cent Pauschale

Zur Anrechnung der betrieblichen Fahrtkosten deines Privat-PKWs musst du die 30-Cent-Pauschale (= Kilometerpauschale) anwenden: Hier kannst du für jeden betrieblich gefahrenen Kilometer 30 Cent abrechnen. Andere fahrzeugbedingte Ausgaben wie Benzin oder TÜV kannst du allerdings nicht geltend machen.

Bitte achte darauf, dass die Strecken denen entsprechen, die dir ein elektronischer Fahrtenplaner ermitteln würde. Wenn du also weitere Entfernungen angibst, muss es schon einen triftigen Grund dafür geben. Hier reicht die Umfahrung eines Staus nicht aus.

Was ist mit einem „Geschäftswagen“ ?

Nutzt du deinen PKW zu mehr als 50% betrieblich oder entscheidest du dich bei einer Nutzung zwischen 10% und 50% für die Zuordnung ins Firmenvermögen, gilt dein PKW als Geschäftwagen. Für einen Firmen-PKW gelten im Grundsatz folgende Regeln:

  • Du kannst deinen Geschäftswagen im Regelfall über 6 Jahre abschreiben
  • Alle Ausgaben für den PKW (Versicherungen, Benzin, TÜV etc.) können als Betriebsausgaben erfasst werden
  • Achtung: Nutzt du deinen Firmen-PKW auch privat, musst du diesen Privatanteil als "Einkommen" berücksichtigen. Dabei kannst du dich zwischen der Ein-Prozent-Regel und der Fahrtenbuch-Methode entscheiden.

Einfach: Die Ein-Prozent-Regel

Im Rahmen der Ein-Prozent-Regelung kannst du alle Ausgaben für den PKW (Versicherungen, Benzin, TÜV etc.) zu 100% absetzen. Den Privatanteil deines Geschäftswagens ermittelst du pauschal über die Ein-Prozent-Regelung. Bei dieser Pauschale musst du monatlich 1% des Bruttolistenpreises deines Geschäftswagens als Privatanteil (= Einkommen) berücksichtigen.

Ausschlaggebend dafür ist immer der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung - also die Preisempfehlung des Herstellers. Kaufst du ein Auto gebraucht, ist dieser vergünstigte Kaufpreis zur Berechnung der Ein-Prozent-Regelung daher leider irrelevant.

Zusätzlich zur 1%-igen Pauschale musst du für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte auch noch 0,03% des Listenpreises pro Kilometer als privat ansetzen.

Die Ein-Prozent-Regelung ist für dich dann von Vorteil, wenn du deinen Firmenwagen oft privat nutzt bzw. der Listenpreis niedrig ist.

Beispiel:

Der Bruttolistenpreis deines Geschäftswagens beträgt 12.000€. Du arbeitest im Home Office, daher kommt keine Kilometerpauschale für deinen Arbeitsweg mehr hinzu. Der pauschal berechnete Privatanteil deines Firmen-PKW beträgt nach der Ein-Prozent-Regelung also 120€ monatlich, das ergibt 1.440€ im Jahr.

Für Profis: Die Fahrtenbuch-Methode

Du kannst alternativ zur Ein-Prozent-Regelung auch die Fahrtenbuch-Methode anwenden und deine tatsächlich gefahrenen Kilometer geltend machen. Dabei kannst du die Ausgaben für deinen PKW nur anteilsmäßig, und nicht zu 100% absetzen: Die Gesamtkosten (inkl. Kosten wie TÜV, Benzin etc.) teilst du am Ende des Monats durch die gefahrenen Kilometer.

Nachteil: Als Nachweis der gefahrenen Kilometer musst du ein Fahrtenbuch führen - und das ist ziemlich aufwendig. Bei jeder Fahrt musst du immer Anfangs- und Endkilometerstand und den Grund der Fahrt erfassen - auch, wenn du nur "mal kurz" tanken fährst.

Dein Fahrtenbuch sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Datum der Fahrt
  • Ziel der Fahrt (Ort)
  • Tätigkeit / Grund der Fahrt
  • Kilometerstand zu Anfang und Ende der Fahrt

Beispiel:

Die Kosten für deinen PKW betragen pro Jahr 10.000€. Neben Benzin sind hier tatsächlich alle Kosten gemeint, also auch Versicherungen, Abschreibungem, TÜV etc.

Insgesamt bist du dieses Jahr 40.000 km gefahren, 5.000 davon privat. Der private Nutzungsanteil deines Geschäftswagens beträgt also 12,5%.

12,5% deiner jährlichen PKW-Kosten darfst du daher nicht als Betriebsausgaben erfassen. Bei Gesamtkosten von 10.000€ beträgt der Privatanteil also 1.250€.

Die Fahrtenbuchmethode ist sehr aufwendig, aber dann von Vorteil, wenn du deinen Firmenwagen nur ganz wenig privat nutzt oder der Listenpreis enorm hoch ist.

Schon gewusst?
Im online Rechnungsprogramm Debitoor kannst du deine Ausgaben ganz einfach erfassen und direkt einer Ausgabenkategorie zuordnen.
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