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Geldwerter Vorteil

Geldwerter Vorteil – Was ist geldwerter Vorteil?

Der Begriff geldwerter Vorteil beschreibt Güter, die ein Unternehmen dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt anbietet. Es handelt sich um eine weitere Vergütungsform neben dem Gehalt.

Hast du dir als Selbstständiger einen Dienstwagen zugelegt? Erfahre, wie genau du deinen Pkw von der Steuer absetzen kannst.

Typische Beispiele für geldwerten Vorteil sind:

  • ein Diensthandy, das du auch privat nutzt
  • ein Mitarbeiterrabatt auf die durch das Unternehmen produzierten Produkte
  • eine Wohnung, die einem Arbeitnehmer als Dienstwohnung unentgeltlich oder verbilligt überlassen wird

Zusätzliche Vergütung ist natürlich immer etwas Angenehmes. Nicht vergessen solltest du aber, dass du als Selbstständiger geldwerten Vorteil, den du dir selbst gewährst, ggf. in deiner Steuererklärung steuerlich geltend machen musst. Hast du außerdem Angestellte, so musst du geldwerten Vorteil, den du ihnen bietest, der Lohnsteuer unterwerfen.

Freibetrag beim geldwerten Vorteil – Gibt es eine Freigrenze?

Ja, tatsächlich gibt es beim geldwerten Vorteil einen Freibetrag, welcher für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerfrei ist. Dieser ist unterschiedlich, je nachdem, um welche Art von geldwertem Vorteil es sich handelt.

Für Produkte und Leistungen, die vom eigenen Unternehmen angeboten werden, gilt für die Arbeitnehmer beispielsweise ein Rabattfreibetrag von 1.080 € pro Jahr. Leider können Selbstständige nicht von einem solchen Rabattfreibetrag profitieren.

Bei sog. Sachbezügen, d.h. Gütern, die der Arbeitgeber ohne einen besonderen Anlass zur Verfügung stellt, gilt eine monatliche Freigrenze von 44 €. Bei Aufmerksamkeiten zu einem bestimmten Anlass, wie z.B. einem Geburtstagsgeschenk für einen Mitarbeiter, liegt die Freigrenze dagegen bei 60 €.

Versteuerung vom geldwerten Vorteil beim Firmenwagen

Ein häufiger Fall, der auch oft bei Selbstständigen vorkommt, ist geldwerter Vorteil durch einen privat genutzten Dienstwagen. Auf die private Nutzung musst du als Selbstständiger Einkommensteuer zahlen. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils hast du dabei zwei Möglichkeiten:

(1) Den geldwerten Vorteil per 1-%-Regelung berechnen

Bei der 1-Prozent-Regelung berechnest du zunächst 1 % des Bruttolistenpreises deines Dienstwagens. Diesen Wert versteuerst du jeden Monat als geldwerten Vorteil. Hat dein Pkw beispielsweise 25.000 € gekostet, so erfasst du monatlich 250 € als geldwerten Vorteil.

Nutzt du das Auto, um zur Arbeit zu fahren, musst du zusätzlich die Entfernung zwischen Zuhause und Arbeitsplatz mit 0,03 % multiplizieren und diesen Wert wiederum mit dem Bruttolistenpreis multiplizieren. Den Endwert versteuerst du ebenfalls monatlich als geldwerten Vorteil.

Bei einem Firmenwagen im Wert von 25.000 € und einer Entfernung zum Arbeitsplatz von 20 km kalkulierst du den geldwerten Vorteil für das Pendeln also folgendermaßen:

0,03 % x 20 km = 0,6 % 0,6 % von 25.000 € = 150 €

Insgesamt versteuert werden in unserem Beispiel jeden Monat somit 250 € (allgemeiner geldwerter Vorteil) sowie 150 € (geldwerter Vorteil für den Weg zur Arbeit).

Achtung: Du kannst die 1-%-Regelung nur anwenden, wenn du das Auto zu mindestens 50 % betrieblich nutzt. Liegt deine geschäftliche Nutzung des Pkw unter 50 %, musst du ein Fahrtenbuch führen.

(2) Den geldwerten Vorteil per Fahrtenbuch berechnen

Nutzt du dein Auto zu weniger als 50 % betrieblich oder möchtest nicht pauschal besteuert werden, musst du ein lückenloses Fahrtenbuch führen. So werden die tatsächlichen Kosten für den geldwerten Vorteil durch die privaten Nutzung des Firmenwagens ermittelt.

Wenn du dir nicht sicher bist, welche Methode für dich die passende ist (1-%-Regelung oder doch lieber ein Fahrtenbuch), besprichst du das Thema am besten mit deinem Steuerbüro.

Versteuerung vom geldwerten Vorteil bei der Bahncard 100

Überlässt du als Arbeitgeber einem Angestellten eine Bahncard 100, die dieser auch fürs Pendeln und für Privatfahrten nutzen darf, so musst du den geldwerten Vorteil, der durch die nicht-geschäftlichen Fahrten entsteht, ggf. der Lohnsteuer unterwerfen.

Es müssen zunächst die verschiedenen Kosten ermittelt werden: Die Kosten für Geschäftsreisen machst du als Betriebsausgaben geltend. Ist mit diesen Ausgaben schon der Preis der Bahncard erreicht, so müssen Pendelfahrten sowie Privatfahrten nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Ist der Preis der Bahncard mit den Geschäftsfahrten nicht erreicht, so musst du als Arbeitgeber den Restbetrag als Arbeitslohn versteuern. Dein Mitarbeiter muss diesen geldwerten Vorteil ebenfalls versteuern.

Rechenbeispiel: Die Bahncard kostet 5.000 €. Es entfallen 3.000 € davon auf Geschäftsreisen. Die 2.000-€-Differenz muss also versteuert werden.

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