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Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfeverein - Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfevereine findest du in ganz Deutschland. Die ersten Lohnsteuersteuerhilfevereine wurden im Jahr 1964 gegründet, nachdem sich Gewerkschaften für deren Gründung einsetzten.

Der Lohnsteuerhilfeverein hilft dir unter anderem bei der Steuererklärung. Wie du die Formulare richtig ausfüllst, erfährst du in unserem Guide zur Steuererklärung für Selbstständige.

Inzwischen ist der Begriff Lohnsteuerhilfeverein ein geschützter Begriff. Lediglich Organisationen, die nach einem ausführlichen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion anerkannt wurden, dürfen sich Lohnsteuerhilfeverein nennen.

Der Lohnsteuerhilfeverein hilft dir, wie schon der Name verrät, in Sachen Lohnsteuerhilfe und jeglichen buchhalterischen Fragen, die aufkommen können, wie zum Beispiel, wie du deine Steuererklärung rückwirkend abgibst, wie du deine Lohnsteuererklärung in Elster erstellst etc.

Wie funktioniert der Lohnsteuerhilfeverein?

In örtlichen Filialen des Lohnsteuerhilfevereins können sich Angestellte und Selbstständige in Sachen Lohn, Steuerhilfe, Studentensteuererklärung etc. beraten lassen. Es gibt bundesweit zahlreiche Filialen. In jeder Stadt, egal ob Hamburg, Stuttgart oder Berlin, gibt es mindestens einen Lohnsteuerhilfeverein.

Jede Beratungsstelle hat einen zuständigen Beratungsstellenleiter, der von der örtlichen Oberfinanzdirektion bestellt wurde. Die Beratung erfolgt vor Ort in der Beratungsstelle. Die Berater dort sind qualifizierte und erfahrene Steuerexperten.

Wie hoch sind die Kosten beim Lohnsteuerhilfeverein?

Lohnsteuerhilfevereine arbeiten nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Stattdessen arbeitet der Verein der Lohnsteuerhilfe lediglich nach dem Prinzip der Kostendeckung. Jedes Mitglied des Vereins zahlt einen pauschalen Betrag, der nach dem Einkommen des jeweiligen Mitglieds gestaffelt ist.

Der Steuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Angestellte und Selbstständige. Ziel dieser Beratungsstellen ist es, Steuerhilfe für jeden zugänglich zu machen, unabhängig von den finanziellen Mitteln, die einer Personen zur Verfügung stehen.

Jeder Arbeitnehmer und Selbstständiger kann also im Lohnsteuerhilfeverein eine angemessene steuerliche Beratung erhalten, unabhängig von der Höhe ihres bzw. seines Einkommens.

Der Lohnsteuerhilfeverein ist damit eine Alternative zum oftmals teuren Steuerberater, den sich nicht jeder leisten kann, vor allem zu Beginn der Selbstständigkeit, wenn das Geschäft noch keinen oder nur minimalen Profit macht.

Wie wirst du Mitglied im Verein der Lohnsteuerhilfe?

Wenn du Mitglied im Steuerhilfeverein werden möchtest, vereinbarst du als erstes in deiner örtlichen Beratungsstelle einen Termin. Du könntest die zuständige Lohnsteuerhilfe vorab per Telefon oder E-Mail kontaktieren, um dein Anliegen zu schildern. So kann der Berater schon mal erste Fragen mit dir klären und dir sagen, welche Unterlagen du zum Gespräch mitbringen solltest.

Im Gespräch in der Beratungsstelle besprichst du im nächsten Schritt die Beitrittserklärung und unterzeichnest diese auch, wenn du dem Lohnsteuerhilfeverein beitreten und die Dienste somit in Anspruch nehmen möchtest.

Ist die Beitrittserklärung unterschrieben, wird der Berater voraussichtlich deine Unterlagen durchschauen und dein Anliegen bearbeiten, zum Beispiel deine Steuererklärung machen oder mit dir die Formulare für deine Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuererklärung durchsehen.

Bei Bedarf wirst du dann immer wieder zu Steuerfragen beraten. Da du einen sozial gestaffelten Jahresbeitrag zahlst, kannst du das ganze Jahr über steuerliche Beratung suchen. Gekündigt werden kann die Mitgliedschaft immer erst nach einem Jahr.

Was leistet die Lohnsteuerhilfe?

Lohnsteuerhilfevereine dürfen nach § 4 Nr. 11 StBerG (Steuerberatungsgesetz) im Gegensatz zu Steuerbevollmächtigten, Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften lediglich begrenzte Hilfe in Steuersachen leisten.

Zu den Steuerhilfeverein Beratungsleistungen gehören unter anderem:

  • Einkommenssteuererklärung
  • Beratung und Antragstellung des Kindergelds
  • Antragstellung zur Lohnsteuerermäßigung
  • Beratung und Antragstellung zur Altersvorsorgezulage
  • Freistellungsauftrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Beratung zur richtigen Steuerklasse

Ob der Lohnsteuerhilfeverein dir bei deinem Anliegen helfen kannt, klärst du am besten direkt mit der örtlichen Beratungsstelle.

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