Mein Dienstrad und die Steuer - Lohnt sich ein Dienstfahrrad für Selbstständige?
Fahrradfahren ist kostenlos, umweltfreundlich und gut für die Gesundheit. Noch dazu spart man sich die lästige Parkplatzsuche. Aber ist ein Drahtesel auch für Selbstständige das passende Dienstfahrzeug? Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema. :)
Dienstfahrrad 2019 - ab diesem Jahr ist dein Dienstrad steuerfrei
Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Seit Januar 2019 und bis Ende 2021 gelten für betrieblich genutzte Fahrräder Steuervergünstigungen. Du denkst von dieser neuen Regelung profitieren nur Arbeitnehmer? Falsch gedacht!
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich ein Dienstfahrrad kaufen oder leasen, müssen für die private Nutzung keine Privatentnahme versteuern. Die sog. 1%-Regelung (monatliche Versteuerung von 1 % des Brutto-Listenpreises) fällt damit weg.
Und nicht nur das „traditionelle‟ Dienstfahrrad ist steuerfrei, sondern auch das flotte Elektrofahrrad.
Nur für E-Bikes, die auf über 25 km/h Geschwindigkeit kommen, sog. S-Pedelecs, gibt es eine Sonderregelung: Wie bei E-Autos und Hybriden muss die private Nutzung des E-Bike Dienstfahrrads mit 1 % der Hälfte des Brutto-Listenpreises versteuert werden. (Zuvor galt die 1 %-Regelung auf den gesamten Brutto-Listenpreis.)
Dienstfahrrad-Leasing - Kann ich ein Dienstrad leasen?
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit hat so mancher mit fehlender Liquidität zu kämpfen - und ein guter Drahtesel kann schon ganz schön ins Geld gehen. Das Dienstrad-Leasing ist daher durchaus auch für Selbstständige eine interessante Option.
Zum einen muss man sich beim Leasing nicht mit den Anschaffungskosten eines Fahrrads belasten. Die Leasing-Raten sind geringer und somit leichter wegzustecken. Zum anderen genießt man beim Leasen eines Dienstrads Vorteile wie Reparatur- und Wartungsservices.
Auch auf Steuervorteile muss man beim Leasing eines dienstlich genutzten Rads nicht verzichten, denn jede Leasing-Rate gilt als Betriebsausgabe, welche den Gewinn mindert. Ist man zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann man sich außerdem die Umsatzsteuer aus den Leasing-Raten vom Finanzamt zurückholen.
Dienstwagen und Dienstfahrrad gleichzeitig - Geht das?
Weiter geht es mit noch mehr guten Nachrichten: Ja, man kann ganz ohne Weiteres ein Dienstfahrrad zusätzlich zum Dienstwagen nutzen. Dienstfahrrad und Dienstwagen schließen sich nicht gegenseitig aus.
Übrigens ist auch das Nutzen von zwei Diensträdern problemlos möglich.
Dienstfahrrad und Steuer - Welche Vorteile bringt ein Dienstrad?
Ganz klar: Die meisten Dienstfahrräder werden nicht ausschließlich betrieblich genutzt. Es findet also so gut wie immer auch eine private Nutzung statt. Welche Vorteile ein Dienstrad bei der Steuer bringt, hängt daher vom jeweiligen Anteil der betrieblichen Nutzung ab:
(a) Die betriebliche Nutzung deines Dienstrads liegt bei mehr als 50%
Das Dienstrad gehört zum notwendigen Betriebsvermögen und der Kaufpreis kann (über sieben Jahre) abgeschrieben werden. In bestimmten Fällen lässt sich auch ein kürzerer Zeitraum für die Abschreibung rechtfertigen. Ein Fahrradkurier beispielsweise nutzt sein Dienstfahrrad sehr intensiv, was zu einer schnelleren Abnutzung führt.
Laufende Kosten, wie z.B. Reparaturen, können immer sofort und komplett als Betriebsausgabe erfasst werden.
(b) Die betriebliche Nutzung deines Dienstfahrrads liegt zwischen 10% und 50%
Hier hat man als Selbstständiger die Wahl: Entweder man behält das Dienstrad im Privatvermögen oder bringt es als gewillkürtes Betriebsvermögen ein. Als Privatvermögen wird das Rad wie unter Punkt (c) behandelt, als Betriebsvermögen wie unter Punkt (a).
(c) Die betriebliche Nutzung deines Dienstrads liegt bei unter 10%
Das Dienstfahrrad ist zwangsläufig Teil des Privatvermögens. Hier können nur die betrieblich gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Üblich ist dabei eine Aufwandspauschale von 0,05 €/km, was nicht besonders attraktiv ist.
Eine Alternative ist hier das Führen eines Fahrtenbuchs, am besten noch mithilfe eines Kilometerzählers. Das erfordert jedoch viel Aufwand und Disziplin.
Unser Tipp: Nutze deinen Drahtesel ausgiebig genug für berufliche Fahrten, um über die 10 %-Grenze zu kommen. Dann lohnt es sich wirklich.
Ist beim Dienstfahrrad ein Vorsteuerabzug möglich?
Klare Antwort: Ja. Ist man vorsteuerabzugsberechtigt, so kann man bei der Anschaffung des Dienstrads sowie bei laufenden Kosten (Reparatur, Versicherung, etc.) die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern.
Achtung: Was die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeanteil angeht, ist die Rechtslage unklar. Es kann sein, dass dieser Vorteil durchaus weiterhin der Umsatzsteuer unterliegt. Das solltest du am besten direkt mit dem Steuerbüro klären.
Du bist vom Konzept des Dienstfahrrads überzeugt? Bei der steuerlichen Erfassung kommen dennoch Bauchschmerzen auf? Kein Grund zu kapitulieren! Dein Steuerberater hilft dir bestimmt gerne bei der buchhalterischen Erfassung. :)