Buchhaltung ist nichts anderes als ein Handwerk, dessen Grundprinzip sich seit gut 5000 Jahren unverändert ist. Schon Ägypter und Babylonier haben Soll und Haben auf Papyrusrollen getuscht.
Die Waage halten
Bei der Buchhaltung geht es um nichts anderes, als Einnahmen und Ausgaben zu listen um die Waagschale zu halten. Zweck ist die Kontrolle über Geschäftszahlen zu haben. Gerade für dich als Selbstständiger.
Und damals, ja, da waren wohl alle auf sich selbst gestellt.
Drei Buchhaltungstipps für Selbstständige
Wer statt Rechenmaschine einen Hammer zur Hand hat, sollte Folgendes über Buchhaltung wissen.
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Bis zu einer Umsatzgrenze von 50.000 Euro pro Jahr reicht die einfache Buchhaltung, d.h. Einnahmen und Ausgaben werden einfach gelistet. Als Bericht muss statt Umsatzsteuervoranmeldung lediglich die Einnahmenüberschussrechnung vorgelegt werden. Eine EÜR Vorlage findest du hier.
- Ist-Versteuerung. Falls Umsatzsteuer gemeldet werden muss, kann es vorteilhaft sein direkt bei Unternehmensgründung die Ist-Versteuerung zu beantragen. Demnach musst du erst Vorsteuer abführen, wenn dein Kunde die Rechnung bezahlt hat.
- Kleinbetragsrechnung. Ist eine Rechnung mit einem Wert bis zu 150 €. Das Besondere ist, dass sie die Umsatzsteuer bereits enthält und einige Informationen getrost fehlen dürfen, wie die Rechnungsnummer oder der Rechnungsempfänger.
Generell sollten Rechnungen zeitnah gestellt werden mit Angabe des Fälligkeitsdatums. Disziplin beim Rechnungen schreiben ist wichtig. Wenn die Rechnung erst 3 Wochen später kommt, sinkt automatisch die Zahlungsmoral deines Kunden.
Nach dem Motto: „Wenn die Rechnung so spät kommt, dann kann ich mir auch Zeit beim Zahlen lassen.“
Und wer hat schon Lust auf Mahnverfahren.
Was man hat, das hat man – Inventar
Und was muss, dass muss. Schrauben zählen. Die quantitative Erfassung nennt man Inventur. Da wird gezählt, gemessen, gewogen und geschätzt. Die Inventur dient nicht nur der Warenkontrolle, sondern auch der Werterhebung.
Auf der Buchhalterseite ist das Inventar das „Haben“. Alles was gebraucht wird, also Warenwirtschaftsgüter, wie eine Hebebühne, ein Firmenwagen oder einen Mischer kannst du abschreiben.
Die Laufzeit kannst du online beim Bundesfinanzministerium branchenspezifisch einsehen.
Übung macht den Meister
Buchhaltung ist ein Handwerk und wer die ersten zehn Rechnungen geschrieben und die ersten zehn Ausgaben erfasst und belegt hat, wird bei den nächsten 10 nur die Hälfte der Zeit brauchen.
Im Turbogang gelingt die Rechnungsstellung, wenn du eine Rechnungsvorlage nutzt, weil auf ihr die Felder für die gesetzlichen Anforderungen an eine Rechnung schon voreingestellt sind.
Oder ein einfaches Rechnungsprogramm, das bei der Eingabe wichtiger Informationen intuitiv hilft.
Sozusagen als Werkzeug. Noch ein Tool: Netzwerken für Handwerker.