Das Neue Jahr ist kaum eingeläutet - und schon hat sich der Gesetzgeber wieder einige Neuerungen einfallen lassen. Auch für dich als Gründer heißt es: Aufgepasst! Die wichtigsten Gesetzesänderungen haben wir hier für dich zusammengefasst:
Grundfreibetrag steigt auf 8.820€
Eine gute Nachricht ganz am Anfang: 2017 steigt der Grundfreibetrag zur Einkommensteuer von 8.652€ auf 8.820€. Das bedeutet: Liegt dein Einkommen darunter, musst du als Einzelunternehmen und Personengesellschaft keine Einkommensteuer zahlen.
Tipp: Die Einkommensteuer ist nicht die einzige Steuer, die für dich als Unternehmer fällig wird. Erfahre hier, welche Steuern du als Gründer zahlen musst.
Neue Regelungen für Registrierkassen
Bereits mehrfach angekündigt, gelten ab 2017 auch neue Regelungen für Registrierkassen. Registrierkassen müssen nun die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen“ (GoBD) erfüllen.
Nach wie vor besteht aber keine Pflicht, eine elektronische Registrierkasse zu führen. Du kannst also auch wie bisher eine manuelle Handkasse (= offene Ladenkasse) führen. Eine kostenlose Vorlage für dein Kassenbuch kannst du hier downloaden.
Tipp: Du hast eine elektronische Registrierkasse? Dann kannst du hier nachlesen, welche neuen Anforderungen für Registierkassen 2017 auf dich zukommen.
Beiträge zur Sozialversicherung ändern sich
Für Selbstständige, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen, bleibt der Beitragssatz bei 14,6% plus Zusatzbeitrag. Anders ist es bei der Rentenversicherung. Hier steigt der Beitrag um 0,2 Prozentpunkte auf 2,80% (ohne Kinder) und auf 2,55% (mit Kinder).
Selbstständige, die privat versichert sind, müssen ebenfalls mit Beitragserhöhungen – teils sogar mit recht saftigen – rechnen: Erfahre hier, wie teuer die private Krankenversicherung 2017 für dich wird.
Tipp: Nicht alle Versicherungen sind unbedingt nötig. Hier kannst du nachlesen, welche Versicherungen du als Gründer wirklich brauchst.
Künstlersozialabgabe sinkt auf 4,8%
Musst du als Unternehmer Abgaben zur Künstlersozialversicherung zahlen, ist 2017 ein gutes Jahr für dich: Denn der Abgabesatz sinkt 2017 von 5,2% auf 4,8%.
Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind dabei alle Entgelte, die du an selbstständige Künstler gezahlt hast – also Gagen, Honorare etc.
Tipp: Bist du selbst Künstler oder Publizist? Dann lies hier nach, wie du in die Künstlersozialkasse kommst.
Einmaliger zusätzlicher Feiertag am 31. Oktober
Darauf können wir uns freuen: 2017 gibt es einmalig einen deutschlandweiten zusätzlichen Feiertag: Der 31. Oktober – zu Ehren Martin Luthers.
Leider nein: Geplante Änderungen, die gekippt wurden
Einige Entwürfe für neue Regelungen werden nun doch nicht umgesetzt. Das betrifft vor allem zwei wichtige Änderungen:
Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen
Für 2017 sah das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) eine Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150€ auf 200€ vor. Die Umsetzung erfolgte bisher jedoch nicht - die Grenze bleibt (vorerst) bei 150€.
Tipp: Lies hier nach, was eine Kleinbetragsrechnung ist und wie du sie schreibst.
Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
Auch hier haben sich viele leider zu früh gefreut: Im Rahmen des BEG II sollte 2017 die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auf 20.000€ im Jahr angehoben werden.
Leider wurde diese Regelung gekippt. Auch weiterhin gilt also die Grenze von 17.500€ für dich als Kleinunternehmer.
Tipp: Hier kannst du nachlesen, welche Vorteile und Nachteile die Kleinunternehmerregelung hat.
Wir wünschen dir einen erfolgreichen Start ins Neue Jahr!