Als Selbstständiger hast du die Qual der Wahl: Du kannst dich entscheiden, ob du dich bei einer privaten Krankenkasse oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern möchtest.
Vor allem aufgrund der flexiblen Tarife – und einer niedrigeren Beitragszahlung für junge Gründer – entscheiden sich Gründer immer wieder für eine private Krankenkasse.
Das Jahr 2017 wartet aber nun leider mit einer saftigen Erhöhung der Beiträge auf dich.
Tariferhöhungen bei privaten Krankenkassen im zweistelligen Bereich
Der Hintergrund: Private Krankenkassen investieren einen Teil der Beiträge nämlich in den Kapitalmarkt. Dort sinken die Zinsen derzeit und damit auch der Kapitalstock der Kassen. Ausgleichen werden sie die Verluste nun über eine starke Beitragserhöhung ab 2017.
Die genaue Höhe der Beiträge werden erst noch bekannt gegeben, du musst aber wohl mit einer Erhöhung im zweistelligen Bereich, zwischen 11% und 12%, rechnen.
4 Möglichkeiten, wenn du von der Tariferhöhung betroffen bist
Einen Hoffnungsschimmer gibt es aber doch: Denn nicht alle Tarife werden gleich stark betroffen sein. Wie stark sich deine Beiträge erhöhen, erfährst du im November. Dann versenden die Kassen ihre Informationsschreiben an ihre Kunden.
Erhöhen sich deine Versicherungsbeiträge, ist trotzdem noch nicht alles verloren. Du hast vier Möglichkeiten, deinen Beitrag zu reduzieren:
- Selbstbehalt erhöhen
- Leistungen zurückschrauben
- Tarifwechsel innerhalb der Kasse (z.B. günstiger Basistarif)
- Wechsel zu einer anderen privaten Krankenkasse (Achtung: Altersrückstellungen gehen verloren!)
Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse: Geht das?
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist leider für die meisten privat Versicherten keine Option. Nur in Ausnahmefällen kannst du wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln.
Fall 1: Du lässt dich als Arbeitnehmer anstellen
Führst du deine selbstständige Tätigkeit nur noch nebenberuflich aus und wechselst hauptberuflich in ein Angestelltenverhältnis, kannst du auch wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Fall 2: Du beendest deine unternehmerische Tätigkeit
Bist du verheiratet und ist dein Partner gesetzlich versichert, kannst du dich bei einer Geschäftsaufgabe über deinen Partner in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichern lassen.
Fall 3: Du meldest dich arbeitslos
Laufen deine Geschäfte so schlecht, dass du dich arbeitslos melden musst, besteht auch wieder die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
Fall 4: Du ziehst ins EU-Ausland
Ziehst du mit deinem Unternehmen ins EU-Ausland, hast du dort selbstverständlich die Option, dich dort bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Die private Krankenversicherung in Deutschland kannst du dann kündigen.
Hinweis: Selbstständige über 55 Jahre haben es noch schwerer. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist hier meistens nur über Fall 2 (Wechsel in die Familienversicherung) möglich.
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