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Achtung, Falle! (7) Dreimal klopft der Steuerprüfer

Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...

Steuerprüfer des Finanzamts klopft an der Türe, um die Buchhaltung zu überprüfen

Das Finanzamt kennt sie alle. Nämlich die Ausreden, wenn es um „verschwundene“ Belege und Rechnungen geht. Wirklich erstaunlich, wie viele papierfressende Meerschweinchen und entsorgungswütige Putzfrauen es heutzutage gibt…

Auch ein Taxiunternehmer aus Hamburg nahm es mit der Buchhaltung nicht ganz so genau. In den Streitjahren gab er in seiner Steuererklärung Umsätze in Höhe von 120.000€ und einen Gewinn von 20.000€ an. Und wer die aktuellen Steuerrichtlinien im Kopf hat, der weiß jetzt: Somit musste der Taxiunternehmer keine Einkommensteuer zahlen.

Diese Geschichte hätte jetzt ein Happy End. Wenn nicht das Finanzamt so etwas gerne nachprüfen würde. Und wie der Teufel es auch will: Es fehlten Ausgabenbelege! Schichtzettel, KFZ-Wartungsbelege, Tankquittungen, Lohnzettel… alle im Nirvana verschwunden. Was tun?

Das Finanzamt hat dafür eine recht einfache Lösung: Einkommenschätzung. Und die fällt in der Regel nicht sehr - ähem - wohlwollend aus. Der Taxiunternehmer staunte also nicht schlecht, als er die freundliche Aufforderung einer Steuernachzahlung von über 114.000€ erhielt. Um seine Existenz bangend, suchte er Hilfe beim Hamburger Finanzgerichte.

Das zeigte sich leider unkooperativ. Nicht nur, dass es die praktizierte Schätzungsmethode des Finanzamt absegnete, nachdem dem Unternehmer ein Mehrumsatz von 95.000€ sowie Mehrbetriebsausgaben von 80.000€ unterstellt wurden.

Es billigte auch die Anwendung von § 160 AO durch das Finanzamt. Und dieser sieht vor, dass Betriebsausgaben nur dann angerechnet werden, wenn der Empfänger der Ausgabe genannt wird. Aufgrund seiner nicht ganz rechtskonformen Lohnabwicklung – sprich Schwarzarbeit – konnte der Taxiunternehmer diese nun aber leider nicht nennen…

Und die Moral von der Geschicht? Schummle bei deiner Buchhaltung nicht!

Quelle: FG Hamburg Urteil 3 K 13/09 v. 7. 9. 2010

Weiter geht's mit unserem nächsten Steuerfall:

Achtung, Falle (8) Keine Angst vor dem Finanzamt

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