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Achtung, Falle! (4) Der Zweck heiligt (nicht) die Mittel

Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...

_Malermeister beim Bemalen einer Leinwand_

Malermeister sein ist schwer. Besonders, wenn sich der Chef bei seiner Lohnabrechnung auch noch weigert, mit der Kohle herauszurücken – aus "mangelhafter Leistung". Unser Malermeister will sich das nicht gefallen lassen. Und um sich Gehör für eine Forderung zu verschaffen sind – wie wir wissen – zuweilen drastische Maßnahmen nötig …

Ein Brett unter den Arm geklemmt, Papier in der einen und Stifte in der anderen Hand macht sich der Malermeister auf den Weg. Und stellt kurzerhand überall im Ortsgebiet Tafeln auf – die seinen Chef zur Vernunft (und zur Zahlung seiner Forderung) bringen sollen:

"Seit 7 Monaten kämpfen wir um unser Geld, Herr! Wann ist es soweit?? Ihr Malermeister"

"Wann gedenken Sie uns zu bezahlen Herr?! Ihr Malermeister"

"Wir wollen doch nur unseren Werklohn Herr! Ihr Malermeister"

Das erste Schild stellt er an der Hauptstraße in Fahrtrichtung des Marktplatzes auf. Das zweite Schild direkt am Ortseingang der Gemeinde. Und das dritte auf dem Parkplatz des Unternehmens. Und da viel bekanntlich viel hilft: Montiert er auch noch eine Handvoll Schilder an der Heckscheibe seines Firmenwagens.

Für den Werkunternehmer ein Graus, moniert er vor Gericht. Und tatsächlich fällt das Urteil zu seinen Gunsten aus: Die Schilder griffen in die Persönlichkeitsrechte des Werkunternehmers ein und seien so nicht in Ordnung. Dies gelte zumindest dann, wenn der Malermeister nicht nachweisen könne, dass ihm der Werklohn tatsächlich auch zustehe.

Und das konnte unser Malermeister in diesem Fall leider nicht…

Quelle: Urteil vom 14.01.2009 Verfahrensgang: LG Dresden 5 O 1698/08 EV

Weiter geht's mit unserem nächsten Steuerfall:

Achtung, Falle! (5) Wer hoch pokert, kann auch hoch verlieren

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