Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...
„Jeder braucht ein bisschen Glück“ trällerte schon Jantje Smit ins Mikro. Und für manche scheint die Sache mit dem Glück eine recht lukrative Angelegenheit zu sein. Sind Gewinne aus Glücksspielen ja sogar einkommensteuerfrei. Zumindest prinzipiell. Aber wie immer gibt es auch Ausnahmen von der Regel…
So beispielsweise in diesem Fall: Ein Glücksspieler erzielte immer wieder hohe Preisgelder aus der Teilnahme an verschiedenen Pokerturnieren – und freute sich seines Lebens. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Zumindest das Finanzamt – mit einer vernünftigen Dosis Misstrauen ausgestattet – fragte sich: Kann das noch mit rechten Dingen zugehen?
Und wen wundert’s: Nein! Das Gericht hatte nämlich so seine eigenen Nachforschungen angestellt. Und nach „Auswertung zahlreicher Quellen“ festgestellt, dass die vom Glücksspieler gespielten Turnierpokerspiele nicht dem reinen Glücks- und Zufallsprinzip unterlagen. Sondern in diesen Fällen vor allem Übung und Geschicklichkeit gefragt waren.
Sprich: Dem Glück konnte mit etwas Geschick ordentlich nachgeholfen werden. Da macht das Spielen ja gleich nochmal mehr Spaß, oder?
Jedenfalls wurde unserem Glücksspieler dadurch eine klar gewinn- und einkommensorientierte Haltung unterstellt. Und diese Einnahme ist eben auch steuerpflichtig. Pech für unseren Pokerspieler!
Bedeutet das aber nun, dass jeder Turnierpokerspieler von jetzt an die Steuerfahndung fürchten muss? Entwarung: Nein. So lange es eben wirklich beim "glücklichen" Gewinn bleibt.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesfinanzhof vom 16.09.2015 zum AZ X R 43/12
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Achtung, Falle! (6) Eine höchst erotische Arbeitswoche
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