Beim Rechnung schreiben an Kunden in Deutschland bist du mittlerweile bestimmt Profi. Was aber, wenn sich auch einmal ein Kunde aus Österreich, Spanien oder Italien zu dir verirrt?
Dann solltest du wissen, wie du eine Rechnung für einen Kunden im EU-Ausland schreibst. Zuerst musst du überprüfen, ob du Regelunternehmer bist, d.h. du eine Umsatzsteuer-ID besitzt und Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst.
Fall 1: Rechnung schreiben als Regelunternehmer
Bist du Regelunternehmer, führst also Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, musst du in einem zweiten Schritt erfahren, ob auch dein Kunde Regelunternehmer ist oder nicht.
Mein Kunde ist Privatperson oder Kleinunternehmer
Ist dein Kunde kein Regelunternehmer, sondern eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer, musst du auf deiner Rechnung Umsatzsteuer ausweisen. Die Rechnung sieht also quasi aus wie eine Rechnung an einen Kunden mit Sitz in Deutschland.
Zu den allgemeinen Pflichtangaben auf deiner Rechnung zählen dann:
- Dein Name und deine Adresse
- Die Name und Adresse deines Kunden im EU-Ausland
- Deine Steuernummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Zeitpunkt der Lieferung / Leistung
- Produktangaben (Art / Umfang)
- Nettobetrag, Umsatzsteuer-Satz und Bruttobetrag
Mein Kunde ist ebenfalls Regelunternehmer
Ist auch dein Kunde Regelunternehmer, greift das so genannte Reverse-Charge Verfahren. In diesem Fall dreht sich die Umsatzsteuerschuld um: Nicht du führst die Umsatzsteuer aus der Rechnung an das Finanzamt ab, sondern dein Kunde zahlt die Umsatzsteuer direkt an sein Finanzamt.
Das bedeutet, dass du beim Rechnung schreiben keine Umsatzsteuer anführen darfst. Deine Rechnung ist also umsatzsteuerfrei. Zusätzlich musst du in einem Vermerk auf die Umsatzsteuerschuldnerschaft deines Kunden hinweisen.
Neben den allgemeinen Pflichtangaben musst du darüber hinaus folgende Daten anführen:
- Deine Umsatzsteuer-ID (statt der Steuernummer)
- Die Umsatzsteuer-ID deines Kunden
- Der Vermerk: „Auf die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird hingewiesen“
Du willst dir eine Musterrechnung für das Reverse-Charge Verfahren ansehen? Die findest du in unserem Beitrag Rechnung EU Ausland Muster.
Beachte: Du musst regelmäßig eine Zusammenfassende Meldung an das Finanzamt machen und hier alle deine umsatzsteuerfreien Lieferungen in die EU auflisten.
Mein Kunde ist Privatperson oder Kleinunternehmer
Ist dein Kunde kein Regelunternehmer, sondern eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer, greift das Reverse-Charge Verfahren nicht. Dein Kunde hat in diesen Fällen auch keine Umsatzsteuer-ID – die für das Reverse-Charge Verfahren nötig wäre.
Das bedeutet, dass du beim Rechnung schreiben Umsatzsteuer ausweisen musst. Die Rechnung sieht also quasi aus wie eine Rechnung an einen Kunden mit Sitz in Deutschland. Erfahre hier, was auf deiner Rechnung stehen muss.
Fall 2: Rechnung schreiben als Kleinunternehmer
Bist du selbst kein Regelunternehmer, sondern Kleinunternehmer – führst also keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab – greift das Reverse-Charge Verfahren ebenfalls nicht.
Du darfst als Kleinunternehmer generell nie Umsatzsteuer auf deiner Rechnung ausweisen – also auch nicht, wenn dein Kunde im EU-Ausland sitzt. Egal, ob es sich dabei um eine Privatperson, einen Kleinunternehmer oder Regelunternehmer handelt.
Wenn du eine Rechnung schreiben musst, sieht sie also aus wie eine normale Rechnung mit allen Pflichtangaben, nur dass du die Umsatzsteuer "weglässt".
Das könnte dich ebenfalls interessieren:
Was muss ich beachten, wenn ich Rechnungen ins EU-Ausland stelle?
Muss die Umsatzsteuer ID oder die Steuernummer auf die Rechnung?
Was ist eine Zusammenfassende Meldung und Reverse Charge?
Was müssen Kleinunternehmer bei der Rechnungsstellung beachten?