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Selbstständig als Personal Trainer - So geht’s

Update: Seit 1. Januar 2020 gilt die neue Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR.


Couch-Potato ist für dich ein Fremdwort? Du kannst es morgens gar nicht abwarten, aufs Laufband zu hüpfen oder ein paar Gewichte zu stemmen? Keine Frage - Sport ist deine Leidenschaft.

Fitnesstrainerin ist bereit fuer die Selbststaendigkeit

Spielst du vielleicht sogar mit dem Gedanken, dein eigenes Unternehmen zu gründen? Dann bist du genau richtig gelandet. Denn hier erfährst du, wie du dich in der boomenden Fitnessbranche selbstständig machst.

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Fitnesstrainer

Deine Qualifikationen als Fitness Coach

Um deinen Kunden einen hochwertigen Service bieten zu können, musst du als Personal Trainer unbedingt qualifiziert sein. Das bedeutet, dass du eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen und dabei deine Trainerlizenz erworben hast.

Auch im Laufe deiner Tätigkeit solltest du dich regelmäßig weiterbilden, um immer auf dem neuesten Stand in den Bereichen Sport und Gesundheit zu sein. Außerdem bringst du so immer mal wieder frischen Wind in dein Angebot, indem du neue, angesagte Kurse anbietest, wie z.B. das heißbegehrte HIT.

Die Ausstattung für deine Tätigkeit als Fitness Coach

Je nachdem, welche Art von Trainings du anbietest, benötigst du bestimmtes Material. Die gute Neuigkeit: Du kannst deine Tätigkeit als Personal Trainer durchaus mit ganz minimaler Ausrüstung beginnen:

Mit Matte, Theraband und ein paar Kettlebells lässt sich schon ein tolles Training zusammenstellen. Und für Trainingseinheiten im Freien kannst du beispielsweise mit alten Traktorreifen oder dicken Seilen arbeiten. Es ist also lediglich etwas Kreativität gefragt!

Personal Trainer trainiert mit wenig Equipment

Selbstständig als Personal Trainer - Wie definiere ich meinen Businessplan?

Dein Angebot als Fitness Coach

Dass die Fitnessbranche boomt ist zum einen natürlich ein Vorteil, da du dir um die Nachfrage keine Sorgen machen musst. Jedoch führt der Trend auch zu viel Konkurrenz. Daher solltest du einen individuellen Businessplan entwickeln, mit dem du dich von der Masse absetzt.

Mein Tipp: Finde deine Nische, indem du deine Stärken und Interessen ausschöpfst. So könntest du dich beispielsweise auf Kangatraining für Eltern und ihre Babies oder auf Kurse für Unternehmen spezialisieren.

Die Preisstrategie für deine Fitness-Leistungen

Ein weiterer Vorteil von Spezialisierung ist, dass du einen höheren Stundenlohn verlangen kannst. In einer passende Preisstrategie sind deine Kosten einkalkuliert (Material, An- und Abreise, Versicherung, Rente, etc.). Und dann soll natürlich noch Geld für deinen Lebensunterhalt mit dabei sein.

Mein Tipp: Führe eine Konkurrenzanalyse durch. Dies gibt dir eine Vorstellung der gängigen Preise.

Freiberufler oder Gewerbetreibender - Wie und wo muss ich mich als Fitnesstrainer melden?

Zunächst solltest du deine geplante Tätigkeit beim Finanzamt melden. Dort erhältst du dann auch eine Steuernummer.

Wichtig ist zu klären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst. Bist du Gewerbetreibender, so musst du dich beim Gewerbeamt melden und erhältst einen Gewerbeschein. Es bedeutet jedoch auch, dass du Gewerbesteuer zahlen musst.

Grundsätzlich hast du relativ gute Chancen, als Freiberufler anerkannt zu werden, wenn:

  • deine Kurse als unterrichtende Tätigkeit angesehen werden und
  • das Ausüben deiner Tätigkeit auf deinen speziellen Qualifikationen basiert.

Dennoch könnte es dazu kommen, dass du aufgrund deiner beratenden Tätigkeit - z.B. wenn du für einzelne Kunden ein individuell auf sie zugeschnittenes Programm zusammenstellst - als Gewerbetreibender eingestuft wirst.

Da die Trennung gesetzlich nicht klar festgelegt ist, solltest du unbedingt mit dem Finanzamt und ggf. auch mit dem Gewerbeamt Rücksprache halten, um die Frage eindeutig zu klären.

Fitnesstrainer ist entweder Freiberufler oder Gewerbetreibender

Achtung: Arbeitest du ausschließlich für einen Kunden (z.B. für ein und dasselbe Fitnessstudio) und bist daher von diesem finanziell abhängig, so läufst du Gefahr, als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Sichere dir daher am besten von Anfang an einen breiten Kundenstamm.

Versicherungen - Wie schütze ich mich als Personal Trainer?

Vergiss nicht, dich gegen Unfälle u. Ä. zu schützen. Ich empfehle die folgenden Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung: Diese tritt in Kraft wenn du z.B. bei einem Kunden zuhause aus Versehen eine teure Vase umwirfst oder dein Kunde sich beim Training verletzt.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Da deine Gesundheit zur Ausübung deines Berufs unabdinglich ist und eine Verletzung schnell dazu führen, dass du für gewisse Zeit aussetzen musst, ist das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für dich besonders wichtig.
  • Rentenversicherung: Auch an die Absicherung fürs Alter sollte man früh genug denken. Wird dein Business als unterrichtende Tätigkeit eingestuft, so ist die Rentenversicherung sogar Pflicht.

Hinweis: Auch wenn du eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, solltest du deine Kunden darum bitten, eine Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben. So willigen sie ein, dass das Training auf eigene Gefahr stattfindet.

Bin ich als Fitnesstrainer umsatzsteuerpflichtig?

Ob du als Personal Trainer umsatzsteuerpflichtig bist, hängt von deinem Jahresumsatz ab. Liegt dieser bei weniger als 17.500 €, so gilt die Kleinunternehmerregelung und du bist von der Umsatzsteuer befreit.

Liegt dein jährlicher Umsatz dagegen bei mehr als EUR 17.500, so musst du bei deinen Leistungen die Mehrwertsteuer mitberechnen und ans Finanzamt abführen.

Rechnung schreiben als Fitnesstrainer

Wenn du dich selbstständig machst, möchtest du natürlich auch so schnell wie möglich beginnen, Umsatz zu generieren. Deine Rechnungen helfen dir dabei, zeitig an dein wohlverdientes Geld zu kommen.

Personal Trainer schreibt Rechnung

Beachte dabei die Pflichtangaben, die auf jede Rechnung gehören:

  • Name und Anschrift des Dienstleisters
  • Name und Anschrift des Kunden
  • deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • bei Kunden aus dem EU-Ausland deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer (einmalig und fortlaufend)
  • Umfang der Leistungen
  • Leistungsdatum
  • Rechnungsbetrag (ggf. aufgeschlüsselt nach Nettobetrag, Steuerbetrag, Steuersatz und Bruttobetrag)

Mein Tipp: Nutze ein Rechnungsprogramm. Damit sparst du Zeit, verlierst nie den Überblick über dein Business und punktest mit einem professionellen Auftritt.

Mit diesen Tipps bist du startklar. Und wir wünschen viel Spaß bei deinem Abenteuer als selbstständiger Personal Trainer. :)

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