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Was ändert sich 2021 für Selbstständige?

Ein herausforderndes Jahr neigt sich dem Ende entgegen. 2020, das Krisenjahr, hat viele Selbstständige und kleine Unternehmen auf die Probe gestellt. Dieses Jahr wird uns wohl immer in Erinnerung bleiben.

Wir wissen nicht, wie es 2021 weitergeht, aber eins ist sicher: Wir haben das Jahr 2020 trotz aller Schwierigkeiten und Unsicherheiten überstanden und vielleicht hat die Krise dir und deinem Business sogar neue Möglichkeiten aufgezeigt.

Neues Jahr 2021

Nun steht das neue Jahr in den Startlöchern und wir möchten dich bei einem guten Start für 2021 unterstützen. Daher haben wir für dich zusammengefasst, welche neuen Regelungen ab dem 1. Januar in Kraft treten und was du als Entrepreneur beachten musst im neue Jahr.

Umsatzsteuer steigt wieder

Die Umsatzsteuer, die aufgrund von Corona kurzzeitig ab dem 1. Juli 2020 bis Ende des Jahres gesenkt wurde, wird nun wieder auf den Regelsteuersatz gesetzt. Ab dem 1. Januar 2021 wird der Steuersatz von 16 % auf 19 & und von 5 % auf 7 % erhöht.

Ausgenommen davon sind Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (außer Getränke), hier greift die Sonderregelung noch mindestens bis zum 31. Juni 2021.

Denke also unbedingt daran, deine Rechnungen ab 2021 wieder mit den alten Steuersätzen zu versehen. Welchen Steuersatz du verwendest hängt davon ab, wann die Leistung erbracht wurde. In deinem Rechnungsprogramm kannst du die Steuersätze individuell anpassen. Hast du zum Beispiel eine Leistung noch in 2020 erbracht, aber schreibst die Rechnung erst nach dem 1. Januar 2021, greift der kurzzeitige Steuersatz, also 5 bzw. 16 Prozent.

Rechnungsnummer aktualisieren

Wie in jedem Jahr, solltest du auch in 2021 wieder unbedingt daran denken, deine Rechnungsnummern zu aktualisieren. Dies ist keine Vorschrift, aber so vermeidest du Verwirrung beim Finanzamt. Wie genau du die Rechnungsnummern aktualisierst, erfährst du im Blog.

Registrierkassen werden Pflicht

Schon im letzten Jahr wurden Selbstständige auf die Registrierkassenpflicht und das neue Kassengesetz 2020 hingewiesen. Seit 2020 gilt, dass du deinen Kunden eine Quittung aushändigen musst, entweder elektronisch oder analog.

Jetzt läuft auch der Countdown bei den Registrierkassen endgültig. Spätestens am 31. März 2021 müssen alle deine elektronischen Kassensysteme über das Sicherheitsmodul TSE verfügen, wodurch Manipulationen vermieden werden sollen. Alle Kassenvorgänge werden so lückenlos aufgezeichnet. Überprüfe, ob deine Kasse den Anforderungen entspricht. Je nach Hersteller benötigst du nicht unbedingt eine neue Kasse, kannst deine alte aber um das TSE Sicherheitsmodul erweitern lassen. Eine cloud basierte TSE ist übrigens auch möglich.

Außerdem gibt es Kartenlesegeräte spezielle für kleine Unternehmen, die alle Anforderungen erfüllen und sogar das Zahlen per EC- oder Kreditkarten möglich machen.

Responsive Websites werden bevorzugt

Websites, die nur für Desktop Anwendungen gebaut sind, werden bei Google nur noch sehr weit unten aufgelistet oder sogar gar nicht mehr gefunden, davon gehen zumindest Experten aus. Die Google Suche wird zum 31. März umgestellt und Google findet dann in erster Linie Smartphone-fähige Website, auch responsive Websites genannt. Schon im Jahr 2016 kündigte Google seine mobile first Initiative an und setzt sie nun um.

Falls die Website deines Unternehmens also älter ist, solltest du sie unbedingt aktualisieren, so dass sie auch vom mobilen Endgeräten problemlos lesbar ist. Vor allem kleinere bis mittelständische Unternehmen, die ältere Websites haben, würden nach der Umstellung aus der Google Suche verschwinden.

Home Office Pauschale für 2020 und 2021

Arbeitest du immer oder oft im Home Office? Dann kannst du von der neuen Home Office Pauschale profitieren. Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz um diese Regelung am 10. Dezember ergänzt.

Die Home Office Pauschale beläuft sich auf maximal 600 Euro im Jahr, also 5 Euro pro Tag. Sie wird sowohl in 2020 als auch in 2021 gewährt. Auch wenn du zum Beispiel Handwerker bist und deine Rechnungen zuhause schreibst, kannst du von der neuen Regelung profitieren.

Die Home Office Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal 1000 Euro angerechnet werden. Nur, wenn du mit deinen Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale über 1000 Euro kommst, greift die Home Office Pauschale. Für alle anderen gilt die Maßnahme nicht.

Sonja
Geschrieben von
am 22.12.20
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