Was ist Vorsteuer? Wie kann ich mir die Vorsteuer zurückholen?
Als Vorsteuer bezeichnet man den Teil der Umsatzsteuer, den du beim Kauf von Waren und Dienstleistungen an deine Lieferanten bezahlst.
Generell unterscheidet man zwischen der Umsatzsteuer (erhaltene Steuer) und der Vorsteuer (bezahlte Steuer).
Wie kann ich mir die Vorsteuer zurückholen?
Die Vorsteuer kannst du dir über die Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückholen, wenn du einen sogenannten Vorsteuerüberhang hast – sprich wenn du mehr Einkäufe als Verkäufe hast.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuerüberhang und Zahllast?
Der Vorsteuerüberhang bedeutet, dass du Geld von dem Finanzamt wieder bekommst, da du mehr eingekauft, als verkauft hast. Dadurch ergibt sich der sogenannte Vorsteuerüberhang.
Die Zahllast ist das Gegenteil des Vorsteuerüberhang, beutet du schuldest dem Finanzamt Geld. Dies ergibt sich, wenn du mehr verkauft, als eingekauft hast.
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit
Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit und weist diese daher nicht auf deinen Rechnungen aus, dafür kannst du dir aber auch nicht die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.
Schon gewusst?
Im Rechnungsprogramm Debitoor kannst du über die Einstellungen die Steuer ausstellen, sodass du als Kleinunternehmer immer auf der sicheren Seite bist.
Über die Berichtsfunktion werden dir die Umsatzsteuer und die Vorsteuer automatisch berechnet und du kannst mit nur einem Klick die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übertragen.
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