Wie jedes Jahr erwarten uns zum Jahresanfang auch wieder einige gesetzliche Änderungen. Aber keine Sorge: Wir haben hier alle wichtigen neuen Regelungen für dich als Unternehmer zusammengefasst.
Versicherungen
Krankenversicherung: Beträge der GKV werden neu berechnet
Die wohl wichtigste gesetzliche Neuregelung betrifft die Krankenkassenbeiträge für Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind.
Ab 2018 werden die Beiträge nämlich genauer an die Einkommensentwicklung angepasst. Das bedeutet: Deine Beiträge werden zwar wie bisher anhand deines letzten Einkommensteuerbescheids geschätzt und festgelegt – allerdings nur vorläufig. Endgültig berechnet werden sie – und das ist neu – erst mit dem Steuerbescheid des entsprechenden Jahres.
Sinkt dein Einkommen im Laufe des Jahres, erhältst du also eine Rückerstattung. Steigt es hingegen, hat das Nachzahlungen zur Folge. Um diese abfangen zu können, solltest du dir dafür also ein finanzielles Polster anlegen.
Tipp: Neben der Krankenversicherung sind auch andere Versicherungen wichtig. Hier stellen wir dir die 5 wichtigsten Versicherungen für Gründer vor.
Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherung steigen
Für 2018 gelten folgende neue, höhere Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung:
- Gesetzliche Krankenversicherung: 4.425€ pro Monat
- Gesetzliche Rentenversicherung: 6.500€ (West) bzw. 5.800€ (Ost)
Bei den Beitragssätzen selbst ändert sich nur wenig – sie sinken um 0,1%:
- Gesetzliche Krankenversicherung: Die Zusatzbeiträge sinken von 1,1% auf 1,0%
- Gesetzliche Rentenversicherung: Der Beitragssatz sinkt von 18,7% auf 18,6%
Künstlersozialabgabe sinkt auf 4,2%
Du bist künstlerisch oder publizistisch tätig? Dann profitierst du indirekt vom gesunkenen Künstlersozialabgabesatz. Waren es im Jahr 2016 noch 5,2%, sank er bereits 2017 auf 4,8% und liegt 2018 nur noch bei 4,2%.
Sprich: Für Unternehmen wird es günstiger, deine Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Steuern
Grundfreibetrag zur Einkommensteuer steigt auf 9.000€
Eine runde Summe: 2018 steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von 8.820€ auf 9.000€. Beträgt dein Einkommen also weniger als 9.000€, zahlst du als Einzelunternehmer / Personengesellschaft keine Einkommensteuer.
Bei Ehepartner steigt der Grundfreibetrag auf das doppelte – nämlich auf 18.000€. Hinzu kommt evtl. noch der Kinderfreibetrag, der ebenfalls steuerfrei ist: 2018 sind das 7.428€ pro Kind.
Tipp: Neben der Einkommensteuer musst du auch noch andere Steuern zahlen. Hier erfährst du, welche Steuern du als Selbstständiger zahlen musst.
Buchhaltung
Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) steigt auf 800€
Und noch eine Neuerung: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs-, bzw. Herstellungskosten von bis zu 410€ konnten bisher sofort abgeschrieben werden. Dieser Betrag steigt 2018 auf 800€. Wie handhabst du als Unternehmer nun deine GWG?
Du kannst dich zwischen zwei Varianten entscheiden:
Variante 1:
- Wirtschaftsgüter unter 250€: Können sofort gebucht werden
- Wirtschaftsgüter zwischen 250€-800€: Können ebenfalls sofort abgeschrieben werden
Beispiel: Kaufst du 2018 für dein Unternehmen z.B. einen Laptop um 790€, kannst du ihn vollständig noch in diesem Jahr als Ausgabe absetzen.
Variante 2:
- Wirtschaftsgüter unter 250€: Können sofort gebucht werden
- Wirtschaftsgüter zwischen 250€-1000€: Abschreibung als Sammelposten über 5 Jahre
Beispiel: Kaufst du 2018 für dein Unternehmen z.B. einen Laptop um 790€, kannst du ihn gemeinsam als Sammelposten mit anderen Gütern über einen Zeitraum von 5 Jahren abschreiben.
Anschaffungen, die mehr als 800€ (Variante 1) bzw. 1.000€ (Variante 2) kosten, werden in beiden Fällen ganz "normal" über mehrere Jahre abgeschrieben.
Tipp: Lies hier nach, wie du Abschreibungen richtig durchführst.
Kleinunternehmer müssen EÜR an das Finanzamt übermitteln
Ab 2018 gelten für Kleinunternehmer strengere Regelungen: Bisher konntest du deiner Steuererklärung als Kleinunternehmer eine formlose Gewinnermittlung beilegen. Nun musst du - wie Regelunternehmer - die Anlage EÜR ausfüllen.
Tipp: Erfasst du deine Einnahmen und Ausgaben in Debitoor, kann dein Steuerberater am Jahresende ganz einfach deine Steuererklärung mit EÜR erstellen.
Neue Reisekostenpauschalen 2018 für Auslandsreisen
Du bist öfter auf Geschäftsreise? Dann kannst du den Verpflegungsmehraufwand, der dir dadurch entsteht, steuerlich absetzen. Für eine Reise von 8-24 Stunden gilt innerhalb Deutschlands nach wie vor eine „kleine Pauschale“ von 12€, für über 24 Stunden eine „große“ Pauschale von 24€.
Geändert haben sich allerdings einige Verpflegungspauschalen für Geschäftsreisen ins Ausland – welche, kannst du auf der Website des Bundesfinanzministeriums nachlesen.
Tipp: Erfahre hier, wie du deinen Verpflegungsmehraufwand korrekt absetzt.
Familie
Kinderfreibetrag und Kindergeld steigen
Wie bereits angesprochen, ändert sich 2018 auch der Kinderfreibetrag. 2017 lag er bei 7.356€ pro Kind, 2018 erhöht er sich auf 7.428€.
Auch das Kindergeld steigt – wenngleich ziemlich bescheiden um nur 2€ auf 194€ für das 1. und 2. Kind und auf 200€ für das 3. Kind.
Mutterschutzgesetz schützt nun auch Studentinnen und Azubis
Hast du Angestellte, könnte auch die neue Änderung in Mutterschutzgesetz für dich relevant sein: Denn das Mutterschutzgesetz schützt nun auch Schülerinnen, Studentinnen und Auszubildende.
Der Kündigungsschutz für Mütter wird außerdem verbessert und du als Arbeitgeber wirst verpflichtet, deine Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie keine Gefahr für werdende Mütter darstellen.