Wie kann ich meinen Verpflegungsmehraufwand absetzen?
Du bist auf Geschäftsreise? Auch hier kannst du nicht von Luft und Liebe leben. Diesen Verpflegungsmehraufwand kannst du steuerlich absetzen.
Du besuchst einen Kooperationspartner? Du begibst dich auf Lokalaugenschein bei potentiellen Lieferanten? Du bist unterwegs zu einer Fortbildung?
Dabei handelt es sich in allen drei Fällen um eine Geschäftsreise. Und dies hat für dich einige Vorteile. Beispielsweise kannst du im Rahmen deiner Reisekosten auch Verpflegungskosten steuerlich absetzen:
Was sind Verpflegungsmehraufwendungen?
Unter Verpflegungsmehraufwendungen versteht man laut LStR 9.6 Abs. 1 Kosten für Speisen und Getränke, die für dich im Rahmen einer Geschäftsreise entstehen.
Dazu zählen also sowohl der Restaurantbesuch am Flughafen, als auch der schnelle Imbiss an der Würstchenbude oder der Nachmittags-Kaffee in der Hotelbar.
Wie setze ich meinen Verpflegungsmehraufwand richtig ab?
Zwar darfst du diese Verpflegungskosten nicht in vollem Umfang als Betriebsausgaben absetzen – aber es gibt dafür bestimmte Verpflegungspauschalen. Dabei wird zwischen Inland und Ausland unterschieden.
Verpflegungspauschale im Inland
Bist du auf Geschäftsreise im Inland – also besuchst beispielsweise einen Kunden innerhalb Deutschlands – kannst du folgende Pauschalen geltend machen:
- Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden oder Anreisetag bei mehrtägiger Geschäftsreise: 12€
- Abwesenheit von 24 Stunden: 24€
Beispiel 1:
Du fährst am 12.10.2016 um 8.00 Uhr von München nach Augsburg zu einem Kunden. Um 17:00 Uhr des selben Tages bist du wieder zurück in München. Du bist also 9 Stunden unterwegs – und kannst daher pauschal 12€ als Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
Beispiel 2:
Du fährst am 24.10.2016 um 20:00 Uhr von München nach Augsburg, weil du am 25.10. ein ganztägiges Weiterbildungsseminar besuchst. Am 26.10. fährst du wieder zurück nach München. Für den 24.10. (Anreisetag) kannst du pauschal 12€ geltend machen. Für die ganztägige Abwesenheit am 25.10. sind es 24€. Und am 26.10. (Abreisetag) kannst du wieder 12€ steuerlich absetzen.
Verpflegungspauschale im Ausland
Manchmal kann es vorkommen, dass du einen Geschäftspartner im Ausland besuchst. Hier greifen andere, landesspezifische Verpflegungspauschalen.
Das Bundesministerium für Finanzen gibt regelmäßig eine Übersicht für die Pauschbeträgge für Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland heraus.
Was tun, wenn ich Frühstück im Hotel bekomme?
Buchst du für deine Geschäftsreise ein Hotel, ist in der Übernachtung häufig auch das Frühstück inbegriffen. Das Frühstück musst du nun mit 20% der vollen (!) Verpflegungspauschale von 24€ absetzen – das ergibt also immer 4,80€.
Beispiel:
Du besuchst am 25.10. eine Weiterbildung in Augsburg und reist dafür bereits am 24.10. an. Am 25.10. und am 26.10. (Abreisetag) erhältst du Frühstück im Hotel. Für dich gilt am 25.10. daher eine Verpflegungspauschale von 24€ abzüglich 4,80€ (Frühstück) sowie am 26.10. eine Verpflegungspauschale von 12€ abzüglich 4,80 € (Frühstück).