Das Neue Jahr ist eingeläutet! Und auch 2016 ändern sich wieder einige Regelungen für Selbstständige. Welche das sind, haben wir hier für euch in einem schnellen Überblick zusammengefasst:
Neue Gewinn-, und Umsatzgrenze für Selbstständige
Bürokratieentlastung lautet das große Stichwort. Entlastet werden Einzelunternehmer, die laut HGB und AO nicht mehr als 60.000 € Gewinn und 600.000 € Umsatz jährlich erzielen: Sie sind ab jetzt von der Pflicht zur Doppelten Buchführung befreit – es genügt die einfache Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR).
Bis 2016 lag die Grenze noch deutlich niedriger: Nämlich bei 50.000 € Gewinn und 500.000 € Umsatz.
Erhöhter Grundfreibetrag zur Einkommenssteuer
Für Selbstständige erhöht sich 2016 auch der Grundfreibetrag zur Einkommenssteuer - und zwar von 8.472 € auf 8.652 €. Wer also weniger als 8.652 € im Jahr einnimmt, der muss keine Einkommenssteuer zahlen. Eine Steuererklärung muss aber trotzdem abgegeben werden.
Reduzierung der Meldepflicht zur Umwelt- und Wirtschaftsstatistik
Existenzgründer in den ersten 3 Jahren ihrer Unternehmensgründung können aufatmen: 2016 steigt die Jahresumsatzgrenze zur Meldepflicht für Umwelt-, und bestimmte Wirtschaftsstatistiken von 500.000 € auf 800.000 € an.
Weitere neue Regelungen:
Neue Verlinkungs-Pflicht für Onlinehändler
Alle Onlinehändler müssen ab sofort auf ihrer Website die neue Plattform zur Online-Streitbeilegung verlinken: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Die Seite geht ab Mitte Februar online.
Anhebung der Verdienstgrenze für Lohnsteuerpauschalisierung
Unternehmer, die Aushilfen beschäftigen und dabei die Regelung zur Lohnsteuerpauschalisierung anwenden, müssen nun die neue Verdienstgrenze von 68 € beachten.
Geringe Anhebung der Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Der monatliche Beitrag für Selbstständige zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung erhöht sich im Jahr 2016 geringfügig von 85,05 € auf 87,15 € im Westen und von 72,45 € auf 75,60 € im Osten.
Anhebung des Kinderfreibetrags
2016 wird der Kinderfreibetrag von 2.256 € auf 2.304 € (ein Elternteil) bzw. von 4.512 € auf 4.608 € (Elternpaar) angehoben.
Anhebung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
Selbstständige mit Kindern können sich nun über eine Anhebung des Kindergeldes von monatlich 184 € (1. und 2. Kind) und 190 € (3. Kind) freuen. Ab dem 1. Juli 2016 wird auch der Kinderzuschlag um 20 € auf 160 € monatlich erhöht.
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