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Neue Regelungen für Selbstständige 2016

Frau liest Neue Regelungen für Selbstständige 2016

Das Neue Jahr ist eingeläutet! Und auch 2016 ändern sich wieder einige Regelungen für Selbstständige. Welche das sind, haben wir hier für euch in einem schnellen Überblick zusammengefasst:

Neue Gewinn-, und Umsatzgrenze für Selbstständige

Bürokratieentlastung lautet das große Stichwort. Entlastet werden Einzelunternehmer, die laut HGB und AO nicht mehr als 60.000 € Gewinn und 600.000 € Umsatz jährlich erzielen: Sie sind ab jetzt von der Pflicht zur Doppelten Buchführung befreit – es genügt die einfache Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR).

Bis 2016 lag die Grenze noch deutlich niedriger: Nämlich bei 50.000 € Gewinn und 500.000 € Umsatz.

Neue Gewinn- und Umsatzgrenze

Erhöhter Grundfreibetrag zur Einkommenssteuer

Für Selbstständige erhöht sich 2016 auch der Grundfreibetrag zur Einkommenssteuer - und zwar von 8.472 € auf 8.652 €. Wer also weniger als 8.652 € im Jahr einnimmt, der muss keine Einkommenssteuer zahlen. Eine Steuererklärung muss aber trotzdem abgegeben werden.

Erhöhter Grundfreibetrag zur Einkommenssteuer

Reduzierung der Meldepflicht zur Umwelt- und Wirtschaftsstatistik

Existenzgründer in den ersten 3 Jahren ihrer Unternehmensgründung können aufatmen: 2016 steigt die Jahresumsatzgrenze zur Meldepflicht für Umwelt-, und bestimmte Wirtschaftsstatistiken von 500.000 € auf 800.000 € an.

Reduzierung der Meldepflicht zur Umwelt- und Wirtschaftsstatistik

Weitere neue Regelungen:

Neue Verlinkungs-Pflicht für Onlinehändler

Alle Onlinehändler müssen ab sofort auf ihrer Website die neue Plattform zur Online-Streitbeilegung verlinken: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Die Seite geht ab Mitte Februar online.

Anhebung der Verdienstgrenze für Lohnsteuerpauschalisierung

Unternehmer, die Aushilfen beschäftigen und dabei die Regelung zur Lohnsteuerpauschalisierung anwenden, müssen nun die neue Verdienstgrenze von 68 € beachten.

Geringe Anhebung der Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Der monatliche Beitrag für Selbstständige zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung erhöht sich im Jahr 2016 geringfügig von 85,05 € auf 87,15 € im Westen und von 72,45 € auf 75,60 € im Osten.

Anhebung des Kinderfreibetrags

2016 wird der Kinderfreibetrag von 2.256 € auf 2.304 € (ein Elternteil) bzw. von 4.512 € auf 4.608 € (Elternpaar) angehoben.

Anhebung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Selbstständige mit Kindern können sich nun über eine Anhebung des Kindergeldes von monatlich 184 € (1. und 2. Kind) und 190 € (3. Kind) freuen. Ab dem 1. Juli 2016 wird auch der Kinderzuschlag um 20 € auf 160 € monatlich erhöht.

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