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Was du über Rechnungsstellung und Buchhaltung wissen solltest

Wie melde ich Einkommensteuer als Selbstständiger?

Wenn du selbstständig bist und/oder Eigentum hast, bist du zur Einkommenssteuer verpflichtet. Das bedeutet, dass Du in jedem Fall eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben musst.

Angestellte müssen sich darum nicht unbedingt kümmern, denn für sie erledigt das in vielen Fällen der Arbeitgeber. Wenn du dich selbstständig machst, musst du dem Finanzamt mitteilen mit welchem Einkommen du rechnest. Du bekommst dann einen Vorauszahlungsbescheid. Wie genau das funktioniert erklären wir dir Schritt für Schritt.


Wo melde ich mein zu versteuerndes Einkommen?

Wenn du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmeldest, wird das Finanzamt automatisch informiert und schickt dir per Post einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Wer nicht so lange warten will, kann dieses Formular auch im Internet auf der Seite des Bundesfinanzministeriums herunterladen.

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Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt.

Basierend auf deinem zu erwartenden Einkommen, das du in diesem Fragebogen angibst, wird deine Einkommensteuer errechnet.

Wie gebe ich mein Einkommen an?

Wer gerade ein Unternehmen gegründet hat, steht beim Ausfüllen des Formulars erstmal vor einem grundlegenden Problem: Wie sollst du einschätzen, wie viel du verdienen wirst?

Grundsätzlich hast du die Wahl eine möglichst realistische Einschätzung deines Einkommens zu treffen oder aber ein niedriges Einkommen anzusetzen und später nachzuzahlen.

Denn wenn du am Ende des Jahres deine Steuererklärung machst, wirst du je nachdem wie gut deine Schätzung war, Einkommenssteuer nachzahlen oder zurückerstattet bekommen.

Wir empfehlen dir realistisch zu überschlagen, mit welchem Einkommen du rechnen kannst. Eventuell hast du schon ein paar sichere Kunden oder dein Business Plan sieht bestimmte Zielzahlen vor. Du weißt auch vermutlich schon wie hoch deine Versicherungskosten sein werden und welche anderen Ausgaben auf dich zukommen.

Das hat den Vorteil, dass du am Ende des Jahres nicht plötzlich Einkommenssteuer nachzahlen musst und damit auf dem falschen Fuß erwischt wirst.

Wie und wann zahle ich Einkommensteuer?

Wenn das Finanzamt dein Formular erhalten hat, bekommst du einen Vorauszahlungsbescheid über die Einkommensteuer.

Du musst die Einkommensteuer nicht auf einen Schlag zahlen. Stattdessen zahlst du quartalsweise zum 10. im März, Juni, September und Dezember.

Du kannst dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen. Das empfiehlt sich für dir Umsatzsteuervoranmeldung, denn gerade im Gründungsjahr müsstest du sonst jeden Monat selbst daran denken, pünktlich zu überweisen.

Bei der Einkommensteuer kann es ratsam sein die Überweisungen selbst vorzunehmen. So wirst du nicht plötzlich von einer größeren Abbuchung überrascht. Aber nicht vergessen, denn sonst musst du Strafe zahlen.

Benötige ich eine Ausfüllhilfe für das Formular?

Das Finanzamt bietet dir eine Ausfüllhilfe für das Formular zur steuerlichen Erfassung an. Allerdings handelt es sich hierbei um ein fünfseitiges Dokument in Fachchinesisch.

Je nachdem wie kompliziert deine Situation ist, bietet es sich an auch noch einmal einen Steuerberater zu fragen.

Einige wichtige Punkte über die du dir vor dem Ausfüllen des Formulars klar sein solltest sind:

Außerdem musst du natürlich deine persönliche Steuernummer zur Hand haben.

Schon gewusst?
Im einfachen Rechnungsprogramm Debitoor kannst du deine Unterlagen für die Einkommensteuer vorbereiten und direkt an deinen Steuerberater übergeben.

Das Einkommen des vorangegangenen Jahres dient als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer des darauffolgenden Jahres. Ändert sich deine Situation und du verdienst deutlich mehr oder weniger, kannst du beantragen dass die Höhe deiner Vorauszahlung angepasst wird.


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