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Achtung, Falle! (18) Ein äußerst dreister Schwarzfahrer

Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...

Mann, der schwarzfährt, um Ausgaben zu sparen

Welches ist wohl die Stadt Deutschlands mit den meisten Schwarzfahrern? Was tippst du?

Den ersten Platz teilen sich sogar vier Städte auf einmal: Duisburg, Berlin, Köln und Bielefeld. Der Anteil an „erwischten“ Schwarzfahrern in diesen Städten beträgt jeweils ca. 4%.

Richtig rentabel ist Schwarzfahren dann, wenn es um weite Strecken, also hohe Ausgaben, geht. Ein Fahrgast kam dabei auf eine besonders schlaue Idee.

Auf der Fahrt von Köln nach Frankfurt am Main setzte er sich eine Wollmütze auf und befestigte dort – gut für alle sichtbar – einen Zettel mit der Aufschrift „Ich fahre schwarz“. Damit – so sein Argument – müsse er auch im Falle einer Kontrolle keine Strafgebühr zahlen, da er sich durch den klaren Hinweis die Fahrt ja nicht erschlichen habe.

Das Oberlandesgericht Köln entschied: Abgelehnt! Denn: Eine „Beförderungserschleichung“ finde statt, sobald man ohne Ticket in ein öffentliches Verkehrsmittel steige. Punktum. Der an der Mütze angebrachte Zettel mit dem Hinweis „Ich fahre schwarz“ sei dabei unerheblich.

Er hätte sich damit schon unmissverständlich vor dem Zugbegleiter aufbauen müssen. Da er sich jedoch wie ein normaler Fahrgast verhalten und sich auf einen Sitzplatz gesetzt habe, habe er den Anschein eines normalen Fahrgasts erweckt.

Auch das Argument, die anderen Fahrgäste hätten die Aufschrift doch gesehen, ließ das Gericht nicht gelten. Andere Fahrgäste seien nicht dafür verantwortlich, ob ihre Mitfahrer über eine Fahrkarte verfügten oder nicht. Schließlich sei es nicht Sache anderer Fahrgäste, die Bestimmungen der Deutschen Bahn AG durchzusetzen.

Kurzum: Der Trick des Fahrgasts ging in die Hose – und die Gerichtskosten musste er auch noch zahlen.

Quelle: Oberlandesgericht Köln, III-1-RVs-118/15

Weiter geht's mit unserem nächsten Steuerfall:

Achtung, Falle! (19) Kein Erfolg für den Esel „Joschi“

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