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Achtung, Falle! (19) Kein Erfolg für den Esel „Joschi“

Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...

Zwei Esel, die Stars aus dem Kinderbuch über den Esel Joschi

Kannst du dich noch an dein Lieblings-Kinderbuch erinnern? Meines war ganz klar „Frederick“, die Maus, die statt Vorräten für den Winter schöne Sommererinnerungen sammelt.

Mit spannenden Geschichten wie diesem bringt man Kinderaugen zum Strahlen. Und darum machte sich auch die Dame in unserem heutigen Gerichtsfall daran, ein Kinderbuch zu schreiben. Star der Geschichte: Der Esel „Joschi“. Und schon kurze Zeit später lag das stolze Werk schön gebunden auf dem Küchentisch.

Jetzt kam der schwierigere Teil: Das Buch auch an den „Mann“ – bzw. in diesem Fall an das „Kind“ – zu bringen. Zu diesem Zweck holten sich die Autorin und ihr Mann professionelle Unterstützung von Außen und stellten einen erfahrenen Vertriebsmanager ein.

Der Mann verhandelte offenbar gut: Er konnte neben einem fixen Monatsgehalt von 20.000€ auch noch eine Beteiligung am Gewinn herausschlagen – und für den Fall einer vorzeitigen Kündigung auch noch eine Abfindung in Höhe von 250.000€.

Der Vertriebsmanager hatte sich aber zu früh gefreut – denn die Eheleute fühlten sich insgesamt doch übers Ohr gehauen und fochten den Arbeitsvertrag an. Das Argument: Irrtum und arglistige Täuschung.

Und das Gericht? Gab den Eheleuten Recht. Ein solcher Arbeitsvertrag sei aus rationaler Sicht nicht zu erklären.

Vielmehr beteuerten die Eheleute, der Vertriebsmanager habe vorgetäuscht, den Chefeinkäufer von Mediamarkt und Saturn persönlich zu kennen und dem Esel „Joschi“ auch über seine erstklassigen Beziehungen zum Ravensburger Kinderverlag Gewinne in Millionenhöhe bescheren zu können.

Das Gericht schenkte den Eheleuten Glauben - und erklärte den Arbeitsvertrag für nichtig.

Und der Esel "Joschi"? Den findet man vielleicht doch noch irgendwann im Buchhandel.

Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 1-Sa-50/13

Weiter geht's mit unserem nächsten Steuerfall:

Achtung, Falle! (20) SM-Studio muss voll versteuert werden

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