Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...
Berlin-Friedrichshain, Samstag Abend um 22.00 Uhr. Hier findet man zu dieser Zeit keinen Geldautomaten, vor dem sich nicht ganze Trauben an feierfreudigen Nachtschwärmern bilden. Da kann es schon einmal zu dem einen oder anderen Zwischenfall kommen.
Wie in diesem Fall: Ein junger Mann wollte sein Eigenkapital am Automaten in seiner Bankfiliale etwas aufstocken. Nur, dass der Automat offenbar anderes im Sinn hatte. Statt die Scheine auszuspucken, klemmte der Ausgabeschacht die Finger des Mannes derart ein, dass er sich dabei einen Finger brach. Die Forderung? 5.000€ Schmerzensgeld.
Für das Gericht galt jetzt zu entscheiden: Ein mutierter Geldautomat - wie Audrey II im Kleinen Horrorladen? Oder ein Missgeschick des Kunden?
Die Antwort war einstimmig. Die Bank nehme ihre Pflichten zur Wartung und Kontrolle der Geldautomaten regelmäßig war. Der Automat sei also voll funktionsfähig. Die Bank sei aber nicht verpflichtet, darüber hinaus ihre Kunden vor jeder erdenklichen und unerdenklichen Gefahr zu schützen.
So könne die Bank davon ausgehen, dass ein Kunde die Geldscheine aus dem Ausgabefach – wie es der Vorgang vorsehe – an sich heranziehe. Und nicht stattdessen die ganze Hand in das Geldausgabefach hineinstecke, wie offenbar in diesem Fall. Denn anders könne man sich den Zustand des Kunden bei Eintreffen der Sanitäter mit im Schacht eingeklemmter Hand nicht erklären.
Jedenfalls musste der Kunde auf das Schmerzensgeld verzichten – und macht wohl künftig einen großen Bogen um den unheimlichen Bankautomaten dieser Filiale.
Quelle: Landgericht Düsseldorf, 6-O-330/13
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Achtung, Falle! (18) Ein äußerst dreister Schwarzfahrer
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