Alle Posts

Achtung, Falle! (13) Tantra-Massagen machen zu viel "Spaß"

Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...

Massagetisch in einem Tantra-Massage Studio

In unseren heutigen, hektischen Zeiten tut eines besonders gut: Mal abschalten, zurücklehnen, Tee trinken. Alternativ kann auch ein Termin im Massagestudio herrlich entspannen. Besonders empfehlenswert: Eine Tantra-Massage. Zumindest, wenn es nach der Betreiberin dieses Massagestudios geht…

Die Besitzerin bietet nämlich nicht nur klassische Massagen an, sondern auch Massagen mit besonderer Note: Und zwar Tantra-Massage. Nun sieht unser Gesetz vor, dass auf erotische Vergnügungen jeglicher Art eine bestimmte Steuer zu entrichten ist: Die Vergnügungssteuer.

Nicht in ihrem Fall, argumentierte die Besitzerin, schließlich übe sie ihre Tantra-Massagen keineswegs im Namen der Erotik, sondern zur „besonderen Tiefenentspannung“ aus.

Das Gericht sah das leider anders. Nach gesetzlicher Regelung unterliege „das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen“ der Vergnügungssteuer.

Und da Tantra-Massagen prinzipiell sexuelle Vergnügungen bereiten könnten, müsse das Massagestudio als „ähnliche Einrichtung“ eingeordnet werden.

Dabei spiele es keine Rolle, dass die von der Besitzerin angebotenen Massagen das „ganzheitliche Wohlbefinden" im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre in den Mittelpunkt stelle. Denn ungeachtet ihrer gewiss tiefenentspannenden Wirkung würde die Besitzerin ihren Kunden damit Gelegenheit zur erotischen Erbauung bieten.

Kurzum: Künftig muss unsere Massagestudio-Besitzerin wohl auch einen kleinen Obulus für die Vergnügungen ihrer Kunden abdrücken…

Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart, 8-K-28/13

Weiter geht's mit unserem nächsten Steuerfall:

Achtung, Falle! (14) Räuberischer Aktionär muss zahlen

Das könnte dich ebenfalls interessieren:

Steuern für Selbstständige: Welche Steuern muss ich bezahlen?

Wie melde ich Einkommensteuer als Selbstständiger?

Steuererklärung für Selbstständige: Dein Guide zum Download

Log in

Debitoor ist jetzt SumUp!

Die Debitoor-Anwendung wurde eingestellt. Wenn Sie jedoch nach einer umfassenden Rechnungsstellungssoftware suchen, bietet Ihnen SumUp alles, was Sie brauchen. SumUp ist mehr als nur eine Rechnungsstellungssoftware. Wir bieten eine Reihe integrierter Tools, die Sie bei einem mühelosen, effizienten Betrieb Ihres Unternehmens unterstützen. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto mit einer kostenlosen Mastercard, richten Sie einen Online-Shop ein, akzeptieren Sie verschiedene Zahlungsmethoden (vor Ort sowie aus der Ferne) und vieles mehr. Optimieren Sie jetzt Ihre Rechnungen, Zahlungen und Konten!

Weiter zu SumUp

Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen

Wenn du diese Website oder unsere mobilen Applikationen besuchst, sammeln wir automatisch Informationen wie standartisierte Details und Identifikatoren für Statistiken oder Marketingzwecke. Du kannst diesem zustimmen, indem du deine Präferenzen unten konfigurierst. Du hast auch die Möglichkeit, nicht zuzustimmen. Bitte nimm zur Kenntnis, dass einige Informationen trotzdem über den Browser gespeichert werden könnten, da dies nötig ist, damit die Seite funktioniert. Wenn du zur Website zurückkehrst, kannst du deine Datenschutzeinstellungen jederzeit ändern.