Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...
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Gehörst du auch zu denjenigen, die als Kind von Piraten, Schiffen und Schätzen geträumt haben? Wie abenteuerlich und romantisch! Mein größter Schatzfund bisher: Ein 10€ Schein in einer alten, kaputten Handtasche…
Aber auch heute werden noch „echte“ Schätze gefunden. So geschah es beispielsweise dem Besitzer eines Mehrfamilienhauses. Bei Renovierungsarbeiten stieß er in einem eingemauerten Kachelofen auf zwei verschlossene Stahlkassetten. Der Inhalt? Geldscheine im Wert von 303.700 DM. Was für ein Schatzfund – und alles seins!
Wenn ihm nicht das Gericht einen Strich durch die Rechnung gemacht hätte. Mit kriminalistischem Gespür machten sich die Ermittler an den Fall heran. Und eruierten die vormalige, bereits verstorbene Eigentümerin der Wohnung.
Geheimnisvoll hatte diese kurz vor ihrem Tod gegenüber einer Zeugin angedeutet, dass es „gewisse Menschen gibt, die Geld im Kamin verstecken“. Das Gericht sah es dadurch als erwiesen an, dass das Vermögen tatsächlich von der ehemaligen Eigentümerin in besagtem Kamin versteckt worden war.
Der so genannte „Schatzfund“ müsse den Erben der Eigentümerin ausgehändigt werden. Denn anders als in "Fluch der Karibik" handele es sich bei den Geldkassetten nicht um einen tatsächlichen Schatzfund nach § 984 BGB. Ein Schatzfund setze nämlich voraus, dass der Eigentümer bzw. die Erben einer gefundenen Sache nicht mehr zu ermitteln seien.
Pech für unseren Schatzsucher? Er konnte sich zumindest über ein kleines Trostpflaster freuen: Einen Finderlohn in Höhe von 5.000€ (auf die er natürlich Einkommensteuer zahlen muss).
Quelle: Landgericht Düsseldorf, 10-O-103/11
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