Alle Posts

Achtung, Falle! (12) BVB-Fahne darf weiter im Garten flattern

Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...

_Bunte Fahnen an einem Seil, die im Wind wehen_

„Das Runde muss ins Eckige!“ Selbst wenn man nicht viel von Fußball versteht – soweit dürfte alles klar sein. Aber nicht nur beim Spielanpfiff schlagen Fanherzen höher. Was gibt es Schöneres, als die Fahne des eigenen Fußballclubs im Garten zu hissen? Auf dass man den Anblick täglich genießen kann?

Wenn das nur nicht den Nachbarn ein Dorn im Auge wäre. So wie in diesem Fall: Ein Fan der Fußballmannschaft Borussia Dortmund (BVB) gönnte sich die Freude und hisste einen Mast samt Fan-Fahne in seinem Gärtchen. Sehr zum Leidwesen seiner Nachbarn, die mit Fußball nun rein gar nichts am Hut hatten.

Fahne und Mast seien eine Werbeanlage für den BVB und wären baurechtlich nicht genehmigt, beschwerten sich die Nachbarn. Außerdem gehe von der Fahne durch Lärm und Schlagschatten eine unzumutbare Störung aus.

Das Verwaltungsgericht kam nach sorgfältigem Abwägen aller Argumente zu der Entscheidung: Der Fahnenmast darf aufgestellt bleiben.

Es handle sich bei der BVB-Fahnenmast nicht um eine Werbeanlage im baurechtlichen Sinn, weil der Mast nicht als Träger für abwechselnde Werbung vorgehsehen sei. Auch würden keine Einnahmen dadurch erzielt. Die Fahne bringe lediglich die „innere Verbundenheit“ mit dem BVB zum Ausdruck.

Auch das Argument der Lärmbelästigung ließ das Gericht nicht gelten. Der Eigentümer der Fahne könne glaubhaft versichern, die Fahne bei entsprechenden Wetterlagen einzuholen. Und selbst wenn dies gelegentlich versäumt werde, sei das zumutbare Maß der Beeinträchtigung nicht überschritten.

Es handle sich dabei wie bei gelegentlichen "Lebensäußerungen" von Bewohnern um Störungen, die im Nachbarschaftsverbund hingenommen werden müssten.

Die Nachbarn mussten sich also mit der täglichen Aussicht auf die BVB-Fahne beim Sonnenbad im Garten abfinden. Ob da wohl ein Fußballfan unter den Richtern war?

Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg, 8-K-1679/12

Weiter geht's mit unserem nächsten Steuerfall:

Achtung, Falle! (13) Tantra-Massagen machen zu viel "Spaß"

Log in

Debitoor ist jetzt SumUp!

Die Debitoor-Anwendung wurde eingestellt. Wenn Sie jedoch nach einer umfassenden Rechnungsstellungssoftware suchen, bietet Ihnen SumUp alles, was Sie brauchen. SumUp ist mehr als nur eine Rechnungsstellungssoftware. Wir bieten eine Reihe integrierter Tools, die Sie bei einem mühelosen, effizienten Betrieb Ihres Unternehmens unterstützen. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto mit einer kostenlosen Mastercard, richten Sie einen Online-Shop ein, akzeptieren Sie verschiedene Zahlungsmethoden (vor Ort sowie aus der Ferne) und vieles mehr. Optimieren Sie jetzt Ihre Rechnungen, Zahlungen und Konten!

Weiter zu SumUp

Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen

Wenn du diese Website oder unsere mobilen Applikationen besuchst, sammeln wir automatisch Informationen wie standartisierte Details und Identifikatoren für Statistiken oder Marketingzwecke. Du kannst diesem zustimmen, indem du deine Präferenzen unten konfigurierst. Du hast auch die Möglichkeit, nicht zuzustimmen. Bitte nimm zur Kenntnis, dass einige Informationen trotzdem über den Browser gespeichert werden könnten, da dies nötig ist, damit die Seite funktioniert. Wenn du zur Website zurückkehrst, kannst du deine Datenschutzeinstellungen jederzeit ändern.