Update: Seit 1. Januar 2020 gilt die neue Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR.
In einem anderen Artikel habe ich bereits das Thema Umsatzsteuervoranmeldung vs. Einkommensteuervorauszahlung behandelt. Heute geht es um Kapitalgesellschaften - und damit um das Thema Umsatzsteuervoranmeldung und Körperschaftsteuervorauszahlung.
Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?
Die Umsatzsteuer ist eine der Steuern für Selbstständige. Als Kapitalgesellschaft profitierst du genauso wie Einzelunternehmen und Personengesellschaften von einem Freibetrag von 17.500€. Nur wenn dein Jahresumsatz darüber liegt, musst du Umsatzsteuer abführen.
Die Umsatzsteuer zahlst du aber nicht am Jahresende auf einmal, sondern leistest über das Jahr verteilte Teilzahlungen. Die Höhe dieser Teilzahlungen musst du in deiner regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung selbstständig berechnen.
Dafür summierst du alle deine Umsätze des jeweiligen Zeitraums nach Steuersatz getrennt und subtrahierst dann deine Ausgaben. Nun weißt du, wie hoch deine Umsatsteuerzahllast an das Finanzamt ist.
Deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich vornehmen musst du, wenn deine Umsatzsteuerzahllast aus dem Vorjahr mehr als 7.500€ betragen hat. Beträgt sie weniger, genügt es, wenn du deine Voranmeldung quartalsweise abgibst.
Umsatzsteuervoranmeldung: Dabei kann dir dein Rechnungsprogramm helfen
Als Unternehmer willst du deine Buchhaltung so schnell wie möglich erledigen. Das gilt natürlich auch für deine Umsatzsteuervoranmeldung. Dabei kann dir ein Rechnungsprogramm wie Debitoor helfen. Ein Rechnungsprogramm...
- ... summiert alle deine Umsätze und Ausgaben
- ... berechnet automatisch deine Umsatzsteuer
- ... übermittelt deine Umsatzsteuervoranmeldung automatisch an das Finanzamt
- ... erstellt eine Sendebestätigung deiner Umsatzsteuervoranmeldung
Mit einem Rechnungsprogramm führst du deine Umsatzsteuervoranmeldung ab jetzt also einfach und schnell durch - ganz ohne Aufwand!
Was ist die Körperschaftsteuervorauszahlung?
Die Körperschaftsteuer ist die “Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften”. Das, was bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Einkommensteuer ist, ist bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer. Es geht also um die Versteuerung des Gewinns.
Prinzipiell funktioniert bei der Körperschaftsteuervorauszahlung dasselbe Prinzip wie bei der Einkommensteuervorauszahlung:
Anders als bei der Einkommensteuevorauszahlung gibt es bei der Körperschaftsteuer keinen Freibetrag. Körperschaftsteuer zahlst du also in jedem Fall.
Die Körperschaftsteuervorauszahlung musst du jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember abgeben - wie bei der Einkommensteuervorauszahlung. Über die Höhe des Betrags gibt dir das Finanzamt Bescheid.