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Umsatzsteuervoranmeldung vs. Einkommensteuervorauszahlung

Symbolbild für Umsatzsteuervoranmeldung und Einkommensteuervorauszahlung

Update: Seit 1. Januar 2020 gilt die neue Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR.


Als Unternehmer nimmt dich das Finanzamt gehörig in die Steuerpflicht. Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind nur zwei der Steuern für Selbstständige, die du zahlen musst.

Wir erklären dir, worum es dabei geht.

Wann muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen?

Bist du Regelunternehmer (liegen deine Umsätze also über 17.500€ im Jahr) musst du Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Damit du aber nicht die gesamte Zahlung zum Jahresende leisten musst, legt das Finanzamt regelmäßige Umsatzsteuervorauszahlungen fest.

In der Umsatzsteuervoranmeldung meldest du deine Umsätze aus dem jeweiligen Zeitraum selbstständig - und zahlst den entsprechenden daraus errechneten Betrag an das Finanzamt.

Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung

Deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich angeben musst du, wenn deine Umsatzsteuerzahllast aus dem Vorjahr mehr als 7.500€ betragen hat.

Außerdem musst du auch als Unternehmer in den ersten zwei Jahren deiner Gründung die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich einreichen.

Fällig ist sie jeweils am 10. Werktag des Folgemonats: Also die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar wäre am 10. Februar fällig.

Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung

Wenn deine Zahllast aus dem Vorjahr weniger als 7.500€ betragen hat, genügt es, wenn du die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich durchführst.

Fällig ist sie jeweils am 10. Werktag des ersten Monats des Folgequartals: Also die Umsatzsteuervoranmeldung für das Quartal Januar-März wäre am 10. April fällig.

Keine Umsatzsteuervoranmeldung

Liegt deine Zahllast aus dem Vorjahr bei weniger als 1.000€, musst du gar keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Dann genügt die Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung.

Umsatzsteuervoranmeldung mit einem Rechnungsprogramm

Die Umsatzsteuervoranmeldung kannst du manuell ausfüllen und musst sie dann online beim Portal ElsterOnline des Finanzamts einreichen.

Einfacher geht es mit einem Rechnungsprogramm wie Debitoor: Hier genügt ein Mausklick für die Abgabe deiner Umsatzsteuervoranmeldung.

Debitoor errechnet deine Umsatzsteuerzahllast automatisch - und füllt die entsprechenden Daten in das Formular automatisch ein. Alles was du dann noch tun musst, ist, den Betrag an das Finanzamt zu überweisen.

Du siehst also: Ein Rechnungsprogramm erspart dir bei deiner Umsatzsteuervoranmeldung Zeit und Mühe!

Wann muss ich die Einkommensteuervorauszahlung durchführen?

Anders als bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird bei der Einkommensteuervorauszahlung nicht dein Umsatz zugrunde gelegt, sondern dein Einkommen - also dein Gewinn abzüglich von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Liegt bei der Umsatzsteuervoranmeldung der Freibetrag bei 17.500€, beträgt er bei der Einkommensteuervorauszahlung im Jahr 2017 8.820€.

Wie bei der Umsatzsteuervoranmeldung musst du dabei gewisse Fristen beachten:

Quartalsweise Einkommensteuervorauszahlung

Die Einkommensteuervorauszahlung müssen alle Unternehmer quartalsweise leisten. Über die Höhe der Vorauszahlung benachrichtigt dich das Finanzamt. Fällig ist sie jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Keine Einkommensteuervorauszahlung

Liegt die Vorauszahlung insgesamt bei unter 400€ im Jahr und die Vorauszahlung für den Vorauszahlungszeitpunkt weniger als 100€, muss keine Einkommensteuervorauszahlung geleistet werden.

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