Hast du dich in Österreich selbstständig gemacht oder hast dies bald vor? Dann erstmal Herzlich Willkommen in der wunderbaren Welt der Gründer! :)
Um dich bei deinem Abenteuer zu unterstützen, besprechen wir hier in unserem Blog Themen, die für deine Selbstständigkeit und insbesondere für deine Buchhaltung relevant sind. Heute auf dem Plan: Die Umsatzsteuer in Österreich.
Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer (USt) bzw. Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine Konsumsteuer. Durch sie wird der Austausch von Leistungen, also Waren und Dienstleistungen, besteuert. Sie kommt daher beim Endverbraucher, also beim Konsumenten, zum Tragen.
Das liefernde bzw. leistende Unternehmen berechnet seinen Kunden die Umsatzsteuer und führt diese dann ans Finanzamt ab. Die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen selbst bei Betriebsausgaben zahlt, kann es als Vorsteuer zurückfordern.
Steuerbar sind Lieferungen und Leistungen, die kostenpflichtig durch ein steuerpflichtiges Unternehmer in Österreich erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die österreichischen Unternehmen ihre Waren an ausländische Kunden exportieren.
Die gängigen Steuersätze in der Österreich sind:
- der normale Steuersatz: 20 %
- der ermäßigte Steuersatz: 10 %. (Lebensmittel, Miete, Müllabfuhr, Personenbeförderung, Bücher/ Zeitungen, etc.)
- der spezielle ermäßigte Steuersatz: 13 % (z.B. Lieferung von lebenden Tieren/Pflanzen, Einfuhr von Kunstgegenständen, Künstlertätigkeit)
Wer ist in Österreich steuerpflichtig?
Österreichische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 30.000 € sind umsatzsteuerpflichtig. Kleinere Unternehmen, deren Umsatz unter 30.000 € pro Jahr liegt, sind dagegen von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Diese kleineren Unternehmen haben jedoch die Option, die Umsatzsteuer auf freiwilliger Basis zu zahlen. Ob sich das lohnt, hängt vor allem von der Vorsteuer ab (s.u.).
Von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind auch folgende Unternehmer bzw. Einrichtungen:
- Ärzte
- Versicherungen
- Banken
- verschiedene Kultureinrichtungen
- gemeinnützige Vereine, die über längere Zeit hinweg keine Einnahmen haben
Wie beantrage ich in Österreich eine Steuernummer?
Einzelunternehmer beantragen eine Steuernummer bei ihrem örtlichen Finanzamt. Hierzu muss lediglich ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Die Steuernummer wird dann per Post an den Unternehmer verschickt.
Vorsteuerabzug in Österreich
Unternehmer tätigen natürlich oft Betriebsausgaben. Ist man steuerpflichtig oder zahlt als Kleinunternehmer freiwillig die Umsatzsteuer, so kann man die bei Ausgaben bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern.
Sind die Ausgaben des Unternehmens größer als dessen Einnahmen, so erhält man mehr Vorsteuer vom Finanzamt zurück, als dass man an die Behörde abführen muss. In solchen Fällen lohnt sich die freiwillige Umsatzsteuerpflicht durchaus.
Die Mehrwertsteuer auf meinen Rechnungen
Um auch an dein wohlverdientes Geld zu gelangen, musst du natürlich Rechnungen an deine Kunden schreiben. Bist du steuerpflichtig, so musst du auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen. Der Rechnungsbetrag (Bruttobetrag) ergibt sich dann aus Nettobetrag + Mehrwertsteuer.
Bist du dagegen von der Umsatzsteuerpflicht befreit, so musst du die Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen weglassen und einen Hinweis auf deine Steuerbefreiung einfügen. Der Bruttobetrag entspricht dann dem Nettobetrag.
Umsatzsteuervoranmeldung in Österreich
Die Umsatzsteuer ist eine selbst zu berechnende Abgabe. Dazu erstellt der Unternehmer monatlich oder vierteljährlich eine sog. Umsatzsteuervoranmeldung. Darin werden die eingenommene Umsatzsteuer und die gezahlte Vorsteuer gegenübergestellt. Eingereicht wird die Umsatzsteuervoranmeldung über FinanzOnline oder über das Formular U 30.
Ist die eingenommene Umsatzsteuer größer als die gezahlte Vorsteuer, so ergibt sich eine Zahllast. Man schuldet dem Finanzamt die Differenz. Ist die Vorsteuer dagegen größer als die eingenommene Umsatzsteuer, so erhält man vom Finanzamt eine Gutschrift für die Differenz. Man rechnet also folgendermaßen:
Ist x größer als 0, ergibt sich eine Zahllast. Ist x kleiner als 0, bekommt man eine Gutschrift.
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 100.000 € müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldungen in der Regel monatlich abgeben. Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr zwischen 30.000 € und 100.000 € lagen, haben ihre Umsatzsteuervoranmeldungen vierteljährlich einzureichen.
Hat man als Kleinunternehmer einen Jahresumsatz von weniger als 30.000 € erzielt, so besteht die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen in der Regel nicht.
Die Umsatzsteuer und dein Rechnungsprogramm für Österreich
Falls du beim Rechnung schreiben und bei der Buchhaltung gern etwas technische Unterstützung hättest, lohnt sich die Investition in ein Rechnungsprogramm wie Debitoor. Damit kannst du, je nachdem ob du unter die 30.000-€-Grenze fällst oder nicht, Rechnungen mit oder ohne Mehrwertsteuer erstellen. Der Rechnungsbetrag wird vom Programm automatisch berechnet.
Debitoor gibt dir außerdem eine Übersicht über die Umsatzsteuer und Vorsteuer, die du eingenommen bzw. gezahlt hast. So kannst du im Voraus ganz einfach feststellen, ob du dem Finanzamt Geld abführen musst oder dich über eine Gutschrift freuen kannst. Du behältst also ohne großen Aufwand den Überblick über dein Business. :)