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Umsatzsteuervoranmeldung: Ist- oder Soll-Versteuerung?

Mit dem Launch der automatischen Umsatzsteuervoranmeldung via ElsterOnline gab es viel Feedback bzgl. der Ist-Versteuerung, die ab sofort im Programm einstellbar ist.

Was die Ist-Versteuerung ist? Im Folgenden ein kleiner Exkurs zu den Versteuerungsarten.

Unterschied der Versteuerungsarten

Wenn etwas besteuert ist (Ist-Versteuerung), dann, weil die Kundenrechnung bezahlt wurde. Die zu meldende Vorsteuer hast du bereits in der Tasche (USt. nach vereinnahmten Endgelten), wenn du die Umsatzsteuervoranmeldung einreichst.

Wenn etwas besteuert werden soll (Soll-Versteuerung), dann weil die zu zahlende Vorsteuer noch aussteht. Du meldest einen Betrag, der in deinem Portemonnaie noch fehlt und gehst damit in Vorleistung (Ust. nach vereinbarten Endgelten).

Der Vorteil der Ist-Versteuerung ist, dass du mit der zahlenden Vorsteuer nicht in Vorleistung gehen musst.

Beispiel für die Ist-Versteuerung

Du hast die Rechnung für die Website am 8. April an deinen Kunden gesandt. Dein Kunde zahlt die Rechnung erst im Folgemonat am 05. Mai. Egal, ob du monatlich oder quartalsweise deine Umsatzsteuer meldest, so ist der 10. d. F, also der 10. Mai Stichtag.

Als Soll-Versteuerer hättest du die Vorsteuer der Rechnung vom 08. April am 10. Mai melden müssen. Als Ist-Versteuerer müsstest du sie in diesem Fall erst am 10. Juni melden.

Wenn die Ist-Versteuerung so vorteilhaft ist, dann fragst du dich vieleicht, warum es überhaupt die Soll-Versteuerung gibt.

Vorteile der Soll-Versteuerung?

Weniger. Die Soll-Versteuerung ist ein von Finanzamt vorgegebener Standard. Jeder, der Umsatzsteuer meldet ist erstmal Soll-Versteurer. Doch gibt es bei der Umsatzsteuervoranmeldung Ausnahmen für kleinere Firmen.

Vielleicht für deine?

Ist-Versteuerung einfach beantragen

Die Ist-Versteuerung kannst du nach §20 UStG bei deinem Finanzamt beantragen, wenn dein Vorjahresumsatz unter 500.000 € lag.

Wenn du ein Start-up bist, kannst du natürlich nicht auf deinen Vorjahresumatz hinweisen. In diesem Fall gilt der Umsatz des ersten Jahres. Das Finanzamt rechnet ihn ganz einfach auf das ganze Jahr hoch. Es gibt kein spezielles Formular beim Finanzamt um die Ist-Versteuerung zu beantragen. Du kannst ein Musterschreiben verwenden.

Hast du noch Fragen zu dem Antrag, den Versteuerungsarten, der Umsatzsteuervoranmeldung oder einfach eine allgemeine Buchhaltungsfrage?

Merk dir diesen Termin: Am 25. Juni, von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr, wird der Buchhaltungsexperte Peter deine Fragen im Debitoor Google Hangout beantworten.

Ich hoffe, du bist dabei.

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