Update: Seit 1. Januar 2020 gilt die neue Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nimmst, kannst du deinen steuerlichen Aufwand reduzieren. Du führst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab und ziehst auch selbst keine ein.
Du kannst sie beantragen , wenn der Umsatz deines Unternehmens im laufenden Jahr 50.000 € und im Vorjahr 17.500 € nicht übersteigt.
Was aber, wenn du als Kleinunternehmer eine Rechnung schreibst? Wir sagen dir, worauf du achten musst.
Rechnung als Kleinunternehmer schreiben
Auch als Kleinunternehmer muss deine Rechnung alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. In dieser Hinsicht unterscheidet sie sich nicht von der Rechnung eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens.
Auf deiner Kleinunternehmer-Rechnung muss also folgendes stehen:
1. Dein Name und deine Firmenanschrift
2. Deine Steuernummer
3. Name und Anschrift deines Kunden
4. Rechnungsnummer
5. Rechnungsdatum
6. Leistungsdatum oder Lieferdatum
7. Dein Produkt oder deine Leistung
8. Rechnungssumme
Besonderheiten der Rechnung für Kleinunternehmer
Soweit so gut, deine Rechnung hat alle notwendigen Angaben wie eine Rechnung eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens.
Doch was sind die Unterschiede bei einer Rechnung mit der Kleinunternehmerregelung?
Diese Besonderheit musst du beachten:
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer auf deiner Rechnung aus. Benutzt du also ein Rechnungsprogramm wie Debitoor, musst du die Umsatzsteuer in den Einstellungen ausschalten oder manuell den Umsatzsteuersatz für dein Produkt auf deiner Rechnung auf null stellen.
Hinweis auf Kleinunternehmerregelung auf der Rechnung
Außerdem musst du deinen Kunden darauf hinweisen, dass du Kleinunternehmer bist und deine Rechnung dementsprechend ohne Umsatzsteuer ausstellst. Dazu genügt ein einfacher Satz wie etwa: "Gemäß Kleinunternehmerregelung §19 UStG wird auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichtet."
Mit einem Rechnungsprogramm hast du die Möglichkeit, den Satz als Standard im Hinweisfeld deiner Rechnung zu speichern. So ersparst du dir mühseliges Tippen und vergisst ihn nicht.
Rechnung als Kleinunternehmer vs. Kleinbetragsrechnung
Achtung, nicht verwechseln: Die Rechnung als Kleinunternehmer hat nicht mit der sogenannten Kleinbetragsrechnung zu tun.
Letztere bezeichnet eine Rechnung bis maximal 250 €, für die etwas weniger strenge Vorgaben gelten.
Die Rechnung als Kleinunternehmer bezieht sich jedoch auf die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz.
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