Update: Seit 1. Januar 2020 gilt die neue Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR.
Dein Geschäft läuft und der Rubel rollt auch schon einmal über die 17.500 €-Grenze für Kleinunternehmer?
Um in den Vorzug der Steuerbefreiung als Kleinunternehmer zu kommen, muss dein Jahresumsatz unter 17.500 € liegen. Also gut 1.450 € pro Monat.
Aber wer selbstständig ist weiss, dass es schwer ist den monatlichen Schnitt zu halten. Den einen Monat kann das Kleinunternehmen brummen, im nächsten abebben.
Kurz vor Jahresende hast du dann einen fetten Fisch an der Angel und den dicken Scheck gleich in der Hand.
Angst, Geld zu verdienen?
Unerwarterter Monatsumsatz, der dafür sorgt, dass dein Jahresumsatz die 17.500 €-Grenze übersteigt. Sagen wir mal...17.501 €.
Juhu? Wieder ein Jahr überlebt? Oder eher: oh nein? 1 € zuviel?
Überleben vor Wachstum?
Kleinunternehmertum ist eine echte mentale Herausforderung. Natürlich ist Wachstum das übergeordnete Ziel, aber für viele ist es oft ein Überlebenskampf.
Runde eins startet damit deinen Kundenstamm aufzubauen. In Runde zwei kämpfst du für den Erhalt. Deinen Umsatz solltest dabei stets fest im Auge behalten.
Überlebenswichtig: Glückliche Kunden
Um deinen mühsam aufgebauten Kundenstamm nicht zu verärgern, solltest du aufpassen, dass du die 17.500 €-Grenze für Kleinunternehmer nicht überschreitest. Ansonsten musst du die USt. deinem Kunden innerhalb sechs Monate in Rechnung stellen.
Ein verärgerter Kunde kann für so manchen Neugründer den Supergau bedeuten. Und der Zeitaufwand auch. Deshalb solltest du deinen Umsatz samt Geschäfskosten stets im Griff haben.
Was tun bei zu hohem Umsatz?
Das hängt davon ab, ob dieser im ersten Jahr oder auch im zweiten Jahr gestiegen ist.
Erstes Jahr
Wenn du also im einem Jahr den festgesetzten Jahresumsatz von 17.500 € geringfügig überschritten hast, dann musst du nicht direkt Umsatzsteuer berechnen, also eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Du reichst wie gewohnt deine EÜR ein und würdest in diesem Fall automatisch eine Umsatzsteuernachforderung vom Finanzamt mit einem berechneten Durchschnittsatz erhalten.
Im Zweifel schickt dir das Finanzamt auch eine Mahnung.
Zweites Jahr
Erst wenn du zwei Jahre hintereinander die 17.500 €-Marke überschritten hast, musst du ausnahmefrei die Umsatzsteuer abführen.
Nie wieder Kleinunternehmer?
Nehmen wir an der umgekehrte Fall tritt ein. Dein Jahresumsatz sinkt kontinuierlich und letztlich unter die 17.500 €-Marke. Der sinkende Umsatz räumt dir nicht automatisch die Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer ein. Die Regelung des Kleinunternehmertums ist eigentlich nur als eine Hilfe für den Start gedacht, also für die Gründung.
Dennoch ist der Schritt zurück möglich, indem du aktiv eine Regelung mit dem Finanzamt triffst und die Steuerbefreiung formlos beantragst.
Kurzum: Wenn du mit ein paar Euros über 17.500 € liegst, könntest du auf den Extra-Umsatz verzichten. Ansonsten musst die Umsatzsteuer später deinem Kunden in Rechnung stellen, aber spätestens innerhalb von sechs Monaten nach einem abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Die Umsatzsteuer ist schließlich ein sog. 'durchlaufender Posten', d.h. du nimmst diesen Betrag ein und gibst ihn wieder ab und deshalb nicht zum Gewinn.
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