Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, heißt es so schön. Bereits in einem anderen Artikel haben wir beschrieben, wie du mit 7 Marketing-Tricks deinen Umsatz zu Weihnachten steigern kannst.
Auch kleine Geschenke an Stammkunden und Geschäftspartner bedeuten: Marketing in eigener Sache.
Geschenke an Weihnachten: Eine Marketingstrategie?
Weihnachten ist eine tolle Gelegenheit, dich bei deinen Stammkunden und Geschäftspartnern wieder in Erinnerung zu rufen. Jeder bekommt schließlich gerne etwas geschenkt, oder?
Mit einem kleinen Weihnachtsgeschenk schlägst du also zwei Fliegen mit einer Klappe: Du zeigst dich bei deinen Kunden für ihre Treue erkenntlich – und legst einen Grundstein für künftige Geschäftsbeziehungen.
Damit du bei deinen Weihnachtsgeschenken aber steuerlich nicht draufzahlst, solltest du einige Dinge beachten.
Fall 1: Steuerfreie Geschenke für deine Kunden und Geschäftspartner
Die magische Zahl für Sachgeschenke an deine Kunden und Geschäftspartner lautet: 35.
Liegt das Geschenk nämlich unter 35€ pro Person, kannst du die Kosten zu 100% als Betriebsausgabe absetzen.
Aber Achtung: Hast du vielleicht bereits zu Ostern ein kleines Geschenk versendet? Oder zum Jahresjubiläum deiner Firma? Die Kosten für alle Geschenke werden in diesem Fall summiert – du darfst also nicht mehr als 35€ pro Person und Jahr (!) für Geschenke ausgeben.
Damit dein Kunde oder Geschäftspartner dein Geschenk nicht als Einnahme versteuern musst, kannst du das für ihn übernehmen. Das Geschenk kannst du pauschal mit 30% des Geschenkwerts inkl. Umsatzsteuer versteuern.
Übrigens: Du bist bei Geschenken an Kunden und Geschäftspartner auch zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Fall 2: Steuerfreie Geschenke für deine Mitarbeiter
Auch deine Mitarbeiter kannst du zu Weihnachten steuerfrei beschenken. Und hier zeigt sich der Gesetzgeber großzügig. Weihnachtsgeschenke an deine Mitarbeiter lassen sich nämlich in jeder Höhe steuerlich absetzen.
Damit das Geschenk an deinen Mitarbeiter nicht als Lohn versteuert werden muss, darf der Wert des Geschenks laut § 19 EStG: R 19.6 einen Betrag von 60€ nicht übersteigen.
Achtung: Ein Vorsteuerabzug ist bei Geschenken an Mitarbeiter nicht möglich.
Gutscheine, Boni, Fahrticket: Es muss nicht immer ein Sachgeschenk sein
Du willst deinen Kunden oder Geschäftspartnern statt eines Sachgeschenks einen Gutschein schenken? Kein Problem: Auch hier gilt die Freigrenze von 35€ pro Person und Jahr.
Bei Geldgeschenken und Gutscheinen an deine Mitarbeiter musst du hingegen aufpassen: Geldgeschenke wie Boni müssen im Regelfall immer versteuert werden. Gutscheine bleiben nur dann frei von Lohnsteuer, wenn deine Mitarbeiter sie sich nicht auszahlen lassen können bzw. auch Restbeträge nicht erstattet werden.
Außerdem muss der Gutschein von einem Drittanbieter stammen – du darfst also keine Gutscheine für deine eigenen Produkte / Leistungen an deine Mitarbeiter verschenken.
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