Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, ist eine einfache Methode zur Gewinnermittlung.
Als Kleinunternehmer musst du lediglich die EÜR beim Finanzamt einreichen und nicht zusätzlich die Umsatzsteuervoranmeldung.
EÜR mit Buchhaltungssoftware
Mit der Buchhaltungssoftware Debitoor kannst du den Bericht für die EÜR erstellen und anschließend die Zahlen in die Anlage EÜR für das Finanzamt eintragen.
Das ist ziemlich einfach.
Du kannst dir den Bericht für Gewinn und Verlust anzeigen lassen und wählst die Postionen aus, die relevant sind.
Anders als bei der GuV musst du die Bank, die Finanzierungskosten und die ein- und ausgehende Umsatzsteuer berücksichtigen.
Vorarbeit der EÜR
Den Bericht für die Gewinnermittlung zu erstellen ist einfach, wenn du die notwenige Vorarbeit geleistet hast.
Die Zahlen könnnen logischerweise nur stimmen, wenn du deine Einnamen und Ausgaben laufend in der Buchhaltungssoftware erfasst hast, z.B. via online Banking in Debitoor.
Automatische Buchhaltung
Geht das? Wir denken ja.
Debitoor ist ein schlankes Buchhaltungsprogramm für jeden ohne Buchhaltungsvorkenntnisse,
Warum?
Kein Kleinunternehmer hat Bock auf Buchhaltung.
Automatismus und das richtige Werkzeug zur Hand sind halt effektiver als Buchhaltungsbücher, doppelte Buchhaltung und Frustrationen.
Falls doch mal eine Frage offen bleibt, schau einfach mal in der Debitoor Gründerlounge vorbei.