Update: Seit 1. Januar 2020 gilt die neue Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR.
Immer mehr Zeit verbringen wir heutzutage am Computer, sitzen in der Arbeit oft stundenlang am Schreibtisch. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen mit Rückenschmerzen und ähnlichen Beschwerden zu kämpfen haben. Das ist natürlich nicht gerade eine positive Entwicklung, doch in manchen Branchen schafft sie zumindest mehr Arbeit. Und bei dem steigenden Bedarf an Physiotherapeuten lohnt es sich auch durchaus, eine Existenzgründung in Betracht zu ziehen.
Du hast also die staatliche Prüfung bestanden, vielleicht auch schon als Angestellter in einer Praxis wertvolle Erfahrungen gesammelt und bist nun bereit, dein eigener Chef zu werden? Dann kommst du nicht umhin, dir auch über die damit verbundenen buchhalterischen Anforderungen Gedanken zu machen. Aber keine Sorge - wir helfen dir dabei:
Physiotherapeut - Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Grundsätzlich gilt die Tätigkeit des Physiotherapeuten als Freier Beruf, weshalb man als selbstständiger Physiotherapeut auch in der Regel kein Gewerbe anmelden muss und von der Gewerbesteuer befreit ist. In dem Fall meldest du deine selbstständige Tätigkeit auch nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt, wo du dann eine Steuernummer zugeteilt bekommst.
Der entscheidende Punkt bei freiberuflichen Physiotherapeuten ist, dass diese bei allen ihrer Patienten an der Behandlung beteiligt sind, sei es auch nur durch das Führen eines Beratungsgesprächs. Hier ist daher äußerste Vorsicht geboten, denn in bestimmten Fällen kann die Tätigkeit als Physiotherapeut tatsächlich zur Gewerblichkeit führen, z.B. wenn:
- du eine zweite Praxis eröffnest,
- mehr als drei Mitarbeiter beschäftigst,
- oder Therapiematerialien vertreibst.
Wir empfehlen dir daher, dich im Vorfeld beim Finanzamt zu erkundigen, ob deine geplante Tätigkeit nun als Freier Beruf oder als Gewerbe eingestuft wird. So vermeidest du es auch, später einmal mit dem Finanzamt im Clinch zu liegen.
Steuerpflicht für Physiotherapeuten
Zunächst greift bei selbstständigen Physiotherapeuten natürlich die Einkommensteuerpflicht. Diese wird anhand des von dir erzielten Gewinns ermittelt.
Von der Umsatzsteuer bist du dagegen befreit, wenn die von dir angebotenen Leistungen Heilbehandlungen sind. Damit sind Tätigkeiten gemeint, die der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen. Eine Wellnessbehandlung fällt also beispielsweise nicht in diese Kategorie. In Fällen, in denen du dir nicht sicher bist, ob eine bestimmte Behandlung als Heilbehandlung gilt, solltest du dich immer sicherheitshalber beim Finanzamt erkundigen.
Wenn du nun auch Leistungen anbietest, welche nicht in den Bereich der Heilbehandlungen fallen, dann hängt die Umsatzsteuerpflicht davon ab, wie viel Umsatz du im Jahr machst. Liegt dieser unter 17.500€, kannst du von der Kleinunternehmerregelung profitieren, dank derer du keine Umsatzsteuer erheben und abführen musst. Hier also immer ein Auge auf deine Umsätze behalten.
Rechnungsprogramm: Rechnungen schreiben als Physiotherapeut
Zwar behandelst du als Physiotherapeut Privatpersonen, an die normalerweise keine Rechnung gestellt werden muss. Doch da die Leistung in der Regel von der Krankenkasse übernommen wird und es sich dabei schon um ein Unternehmen handelt, wirst du in den meisten Fällen tatsächlich eine Rechnung ausstellen müssen.
Dabei dürfen auch im Bereich der Krankengymnastik die im Umsatzsteuergesetz festgelegten Pflichtangaben nicht fehlen:
- Name und Anschrift des Leistungserbringers (dein Unternehmen),
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (dein Kunde),
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungserbringers,
- bei Kunden aus dem EU-Ausland deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- Rechnungsdatum bzw. Ausstellungsdatum,
- Rechnungsnummer (einmalig vergeben und fortlaufend),
- Umfang und Art der Leistungen,
- Leistungsdatum,
- Rechnungsbeträge,
- Steuersatz und Steuerbetrag bzw. Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung
Zusätzlich empfiehlt es sich bei therapeutischen Behandlungen aussagekräftige Leistungsbeschreibungen beizufügen, da das für die Krankenversicherung des Patienten oft relevant ist.
Rechnungsprogramm für Physiotherapeuten
Um Fehler beim Rechnung schreiben zu vermeiden und auch grundsätzlich eine ordentliche Buchführung zu haben, empfiehlt sich das Nutzen einer Buchhaltungssoftware. Rechnungsprogramme, wie das von Debitoor, erleichtern dir unter anderem:
- das Erstellen, Verschicken und Verbuchen von Rechnungen,
- das Erfassen von Ausgaben,
- sowie die Vorbereitung auf den Jahresabschluss (Einkommensteuererklärung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, etc.).
Dank einer solchen technischen Unterstützung kannst du dich voll und ganz deinen Patienten widmen ohne dich allzu lange mit lästigem Papierkram herumschlagen zu müssen.