Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...
Stell dir vor, es ist Sommer, 30° und kein Wölkchen trübt den Himmel. Was gibt es da Erfrischenderes als ein richtig leckeres Waffeleis?
Auch ein selbstständiger Unternehmensberater folgte dem Lockruf – und gönnte sich auf dem Heimweg von einem Geschäftstermin eine Kugel Erdbeereis. Als die Ubahn einfuhr und er – mit Eis in der Hand – einsteigen wollte, kam es jedoch zu einem Zwischenfall. Er verschluckte sich an einem Stück hartgefrorenem Erdbeereis. Die Folge? Er erlitt einen Herzinfarkt.
Vor Gericht forderte er die Anerkennung des unglücklichen Vorfalls als Arbeitsunfall. Schließlich sei der Vorfall auf dem Weg von einem Geschäftskunden nachhause passiert.
Das Sozialgericht stellte jedoch fest: Arbeitsunfälle seien Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Es müsse also ein sachlicher Zusammenhang zwischen Handlung und Berufstätigkeit bestehen.
Das Eisessen zähle jedoch nachvollziehbar nicht dazu – der Mann sei ja Unternehmensberater und kein Eisproduzent. Also stehe die Handlung in keinerlei Beziehung zu seinem Unternehmen, sondern habe vielmehr genussorientierten Zweck.
Hinzu komme, dass sich der bedauernswerte Mann zum Zeitpunkt des Eisgenusses bereits auf dem Heimweg – und nicht mehr beim Geschäftskunden – befunden habe.
Also selbst wenn man beide Augen zudrückt: Leider kein Arbeitsunfall.
Quelle: Sozialgericht Berlin, S-98-U-178/10 - Pressemitteilung vom 02.12.2011
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