Der passende Bericht für Kleinunternehmer und Freelancer in Debitoor
Die Debitoor-Entwicklung setzt den Fokus derzeit voll auf die Buchhaltung.
Übersicht für das Finanzamt
Berichte sind ein unerläßlicher Bestandteil der Buchhaltung, weil sie eine Kontrollfunktion haben. Bei Debitoor erhälst du soweit einen Ergebnisbericht für dein Geschäft. Als Selbständiger oder Freiberufler bist du zwar nicht zur kaufmännischen Buchführung im Sinne des Handelsgesetzbuches verpflichtet. Dennoch solltest du für das Finanzamt ein Mindestmaß an steuerlichen Aufzeichnungen aufzeigen.
Bald in Debitoor - Einnahmen-Überschuß-Rechnung
Konkret heißt das, dass du eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung (EÜR) erstellen solltest. Dies ist eine einfache Form der Gewinnermittlung, die du bald in ausgereifter Form in Debitoor finden wirst. Aktuell kannst du dafür auch auf unsere EÜR Vorlage zurückgreifen.
Aber keine Sorge, alles was du vielleicht schon mal von Bilanzierung, doppelter Buchführung, etc. gehört hast - also "Erbsenzähler-Fachsprache" - wird es der Einfachheit halber bei Debitoor nicht geben. Deshalb haben wir den Bericht erst einmal allgemein Gewinn und Verlust genannt, weil du eben dies in einer ganz einfachen Form ausrechnen und im Endbericht anzeigen lassen kannst.
Status quo - kontrollier dein Geschäft
Er zeigt dir ganz einfach, ob du gut oder schlecht gewirtschaftet hast samt Vergleich zum Vorjahr. So hast du das Ergebnis deiner Arbeit schwarz auf weiß in Zahlen. Die EÜR ist damit nicht nur ein wichtiges Dokument für das Finanzamt, sondern auch eine wichtige Kontrollfunktion für dich.
Hast Du Ideen für Verbesserungen? Unser Ziel ist nicht nur ein einfaches Rechnungsprogramm, sondern das einfachste Rechnungs- und Buchhaltungsprogramm.