Als Unternehmer weißt du bestimmt: Bist du umsatzsteuerpflichtig, musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen. Aber da gibt es noch etwas: Die Zusammenfassende Meldung.
Beide Meldungen sind zwei Seiten derselben Medaille - hier erfährst du, was es damit auf sich hat:
Was versteht man unter der Umsatzsteuervoranmeldung (USt.-VA)?
In der Umsatzsteuervoranmeldung musst du als Unternehmer die monatlich oder quartalsweise anfallende Umsatzsteuer melden und zahlen. Errechnet sich eine Umsatzsteuerzahllast, musst du den fälligen Betrag zeitgleich an das Finanzamt überweisen.
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
Alle Gründer in den ersten zwei Jahren ihrer Existenzgründung müssen die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben. Aber auch alle Unternehmer, deren Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr mehr als 7.500€ betrug, sind zur monatlichen Abgabe verpflichtet.
Quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung
Liegt deine Vorjahres.Zahllast unter 7.500€, musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung nur quartalsweise - also vierteljährlich - abgeben.
Wann ist meine Umsatzsteuervoranmeldung fällig?
Die Umsatzsteuervoranmeldung musst du jeweils zum 10. Werktag des Folgemonats (monatlich) oder zum 10. Werktag des nächsten Quartals (quartalsweise) abgeben.
Tipp: Nutze ein Rechnungsprogramm für deine Umsatzsteuervoranmeldung
Das Ausfüllen und Einreichen deiner Umsatzsteuervoranmeldung ist mit einiger Arbeit verbunden. Schließlich musst du alle deine Umsätze summieren, nach Steuersatz trennen, die Ausgaben ebenso addieren und danach deine Umsatzsteuerzahllast errechnen.
Ein Rechnungsprogramm wie Debitoor erspart dir diese Mühe. Denn Debitoor errechnet deine Umsatzsteuerzahllast automatisch. Du kannst auswählen, für welchen Zeitraum du deine Umsatzsteuervoranmeldung berechnen willst - und versendest die automatisch generierte Umsatzsteuervoranmeldung per Mausklick an das Finanzamt.
Anschließend erhältst du per Email einen Sendebericht, der dir die Übermittlung bestätigt.
Du siehst: Mit einem Rechnungsprogramm erledigst du deine Umsatzsteuervoranmeldung ganz einfach!
Was versteht man unter der Zusammenfassenden Meldung (ZM)?
Auch bei der Zusammenfassenden Meldung geht es um die Umsatzsteuer. Anders als bei der Umsatzsteuervoranmeldung meldest du damit aber nicht die gesamte zu zahlende Umsatzsteuer eines Zeitraums. Es geht dabei nur um deine innergemeinschaftlichen Umsätze - also Umsätze, die du mit Handelspartnern im EU-Ausland erzielt hast.
Anders als bei der Umsatzsteuervoranmeldung musst du nichts bezahlen. Die ZM dient dem Finanzamt lediglich der Kontrolle.
Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
Wenn die innergemeinschaftlichen Umsätze einen Wert von 50.000€ im laufenden Quartal und in den vergangenen viert Quartalen überschreitet, muss die ZM monatlich abgegeben werden.
Quartalsweise Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
Wer die Bemessungsgrundlage von 50.000€ im laufenden Quartal und in den vier vorangegangenen Quartalen nicht überschreitet, kann die ZM vierteljährlich abgeben.
Wann muss ich die ZM abgeben?
Ebenso wie bei der Umsatzsteuervoranmeldung musst du Fristen bei der Abgabe der ZM einhalten. Die ZM musst du bis zum 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats einreichen.
Meldepflicht
Innergemeinschaftliche Warenlieferungen / innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und Sonstige EU-Leistungen sind im Rahmen der ZM immer zusammen zu melden.