Als Gründer bist du wahrscheinlich viel unterwegs: Hier ein Kundenbesuch, dort ein Termin mit einem Lieferanten. Und dann ist da noch das Gründer-Event am Wochenende.
Mobilität ist daher auch für Gründer wichtig – mit Bus, Bahn, oder mit dem Auto. Während du deine Tickets für Bahn und Bus relativ einfach als Ausgabe absetzen kannst, ist es bei den Ausgaben für deinen PKW etwas anders.
Wir erklären dir, wie du deine PKW-Kosten in deinem Rechnungsprogramm richtig buchst.
Zählt dein PKW als Geschäftswagen oder als Privatwagen?
Zuerst solltest du dir aber eine wichtige Frage stellen: Zählt dein PKW als Geschäftswagen oder als Privatfahrzeug?
Nutzt du deinen PKW zu weniger als 10% beruflich, zählt er automatisch du deinem Privatvermögen. Nutzt du ihn zu mehr als 50% beruflich, ist es auch eindeutig: Geschäftsvermögen.
Liegt deine betriebliche Nutzung jedoch dazwischen – also zwischen 10% und 50%, kannst du wählen: Entweder Privatwagen oder Geschäftswagen. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag: Kann ich meinen PKW absetzen?
Die 1%-Regelung in deinem Rechnungsprogramm
Zählt dein Auto als Geschäftswagen zu deinem Betriebsvermögen, kannst du die 1%-Regelung anwenden. Dabei kannst du alle Ausgaben für deinen PKW zu 100% als Ausgabe in deinem Rechnungsprogramm absetzen.
Im Rechnungsprogramm Debitoor legst du dafür eine „Neue Ausgabe“ > „Reisekosten (Inhaber)“ an.
Zusätzlich musst du 1% des Bruttolistenpreises deines Autos als Einnahme in deinem Rechnungsprogramm verbuchen.
Dazu erstellst du im Rechnungsprogramm Debitoor unter „Rechnungen“ eine „Sonstige Einnahme“. Oder du legst die 1% als „Produkt“ an und stellst unter "Rechnungen" > "Neue Rechnung" eine Rechnung an dich selbst aus.
Die Fahrtenbuch-Methode und dein Rechnungsprogramm
Zählt dein Auto als Geschäftswagen zu deinem Betriebsvermögen, kannst du anstelle der 1%-Regelung auch die Fahrtenbuch-Methode anwenden. Dabei kannst du die Ausgaben für deinen PKW in deinem Rechnungsprogramm anteilsmäßig absetzen.
Du teilst am Monatsende also deine Gesamtkosten durch deine gefahrenen betrieblichen Kilometer und erstellst dann im Rechnungsprogramm Debitoor unter "Ausgaben" > "Neue Ausgabe" eine Ausgabe der Kategorie „Reisekosten (Inhaber)“.
Deine betrieblich gefahrenen Kilometer ermittelst du dabei anhand deines Fahrtenbuchs.
Die 30-Cent-Pauschale in deinem Rechnungsprogramm
Zählt dein Auto zu deinem Privatvermögen, musst du die so genannte 30-Cent Pauschale nutzen. Du hast in diesem Fall keine zweite Alternative.
Dabei kannst du in deinem Rechnungsprogramm für jeden betrieblich gefahrenen Kilometer 0,30€ geltend machen.
Am Monatsende multiplizierst du also deine betrieblich gefahrenen Kilometer mit 0,30€ und erstellst im Rechnungsprogramm Debitoor unter "Ausgaben" > "Neue Ausgabe" eine Ausgabe der Kategorie „Reisekosten (Inhaber)“
Grundlage dafür bildet ein von dir geführter Nachweis, in dem du alle Geschäftsfahrten verzeichnest (Privatfahrten müssen hier anders als bei einem Fahrtenbuch nicht aufgezeichnet werden).
PKW-Kosten mit dem Rechnungsprogramm Debitoor richtig absetzen
Du siehst: Mit dem Rechnungsprogramm Debitoor lässt sich jede Art deiner PKW-Kosten professionell abbilden.
Egal also, ob du einen Geschäftswagen besitzt und die 1%-Regelung oder die Fahrtenbuch-Methode nutzt. Oder ob du einen Privatwagen hast und die 30-Cent-Pauschale anwendest. Mit dem Rechnungsprogramm Debitoor legst du deine PKW-Kosten immer richtig an.