Update: Seit 1. Januar 2020 gilt die neue Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR.
Deutschland ist ein Land der kleinen Unternehmen. Im Jahr 2015 zählten 87,16% aller Unternehmen zu den Kleinunternehmen oder Kleinstunternehmen. Vielleicht bist du ja ebenfalls Kleinunternehmer?
Dann gelten für dich spezielle Vorgaben zu deinen Rechnungen. Eine Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ist nichts anderes, als eine Standardvorlage, die diese besonderen Bedingungen berücksichtigt.
Bin ich Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer giltst du, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Du hast im Vorjahr nicht mehr als 17.500€ Umsatz erzielt
- Du machst im aktuellen Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000€ Umsatz
Übrigens: Das Wort „voraussichtlich“ ist hier wichtig. Denn schätzt du deinen Umsatz im aktuellen Jahr mit weniger als 5.000€ ein und übertrittst die Schwelle, giltst du trotzdem noch als Kleinunternehmer. Zumindest, solange du dem Finanzamt glaubwürdig vermitteln kannst, dass deine niedrige Schätzung berechtigt war.
Inhalte einer Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer
Zuerst einmal muss deine Rechnungsvorlage mit dem Dokumententitel „Rechnung“ versehen sein – so wird unmissverständlich klar, worum es sich dabei handelt.
Folgende weitere Punkte sind für deine Rechnungsvorlage als Kleinunternehmer essentiell:
Unternehmensdaten
Auf deiner Rechnungsvorlage muss sowohl dein Name und deine Anschrift, also auch Name und Anschrift deines Kunden genannt sein.
Steuernummer
Zu den Pflichtangaben auf deiner Kleinunternehmerrechnung zählt auch deine Steuernummer. Regelunternehmern steht für den EU-weiten Handel zusätzlich die Umsatzsteuer-ID zur Verfügung (Reverse-Charge Verfahren). Da du als Kleinunternehmer aber keine Umsatzsteuer auszeichnen darfst, greift dieses Reverse-Charge Verfahren für dich nicht.
Rechnungsnummer
Jede Rechnungsvorlage muss außerdem eine einmalige und fortlaufende Rechnungsnummer haben. Achte also darauf, dass du keine Rechnungsnummer doppelt vergibst – ansonsten musst du eine Stornorechnung ausstellen.
Rechnungsdatum
Nicht fehlen auf deiner Rechnungsvorlage darf das Rechnungsdatum. Es ist das Datum, an dem du die Rechnung ausstellst. Nicht zu verwechseln mit dem Leistungsdatum / Lieferdatum.
Leistungsdatum / Lieferdatum
Das Leistungsdatum kann mit dem Rechnungsdatum identisch sein, muss es aber nicht. Beispielsweise kannst du die Leistung oder Lieferung bereits vor Zeitpunkt der Rechnungsstellung durchgeführt haben.
Angaben zum Produkt / zur Leistung
Das erscheint dir vermutlich selbstverständlich: Auf deiner Rechnungsvorlage musst du natürlich auch alle Angaben zum Produkt bzw. deiner Leistung machen. Was verkaufst du? Zu welcher Menge/Stundensatz? Und zu welchem Preis?
Preis
Kommen wir zum Preis: Hier gelten für dich als Kleinunternehmer Besonderheiten. Denn normalerweise müssen Unternehmer ihren Preis nach Nettobetrag, Umsatzsteuer-Satz, Umsatszteuer-Betrag und Bruttobetrag auszeichnen.
In deinem Fall gilt das nicht. Denn du bist Kleinunternehmer und führst daher keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Will heißen: Deine Rechnungsvorlage darf keine Umsatzsteuer beinhalten. Außerdem musst du den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ auf deiner Rechnung anbringen.
Deine Rechnungsvorlage in einem Rechnungsprogramm
Natürlich kannst du deine Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer auch im Internet downloaden. Oder manuell erstellen.
Nutzt du ein Rechnungsprogramm wie Debitoor, ersparst du dir aber viel Zeit und Mühe:
- Deine Rechnungsvorlage ist immer aktuell
- Du erstellst Rechnungen ganz einfach per Mausklick
- Du versendest deine Rechnungen direkt aus dem Rechnungsprogramm
- Dein Rechnungsdesign ist seriös und professionell
- Du kannst deine Zahlungen mit deinen Rechnungen abgleichen und …
- … siehst dadurch immer, welcher Kunde schon bezahlt hat
- Deine Rechnungen werden in einem Rechnungsprogramm übersichtlich verwaltet
Du siehst: Mit einem Rechnungsprogramm bist du als Kleinunternehmer optimal gerüstet.
Das könnte dich ebenfalls interessieren:
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Umsatzsteuer ja/nein? So beantragst du den Wechsel zur Kleinunternehmerregelung
Gründerguide für Freelancer und Kleinunternehmer: Der Anlasser