Als freier Mitarbeiter zeichnet du dich dadurch aus, dass du keinen festen Arbeitgeber hast und auf Honorarbasis abgerechnet wirst. Damit bist du nicht an ein Unternehmen weisungsgebunden.
Ausnahmen sind natürlich die Arbeit im Rahmen eines Projekts, das eine bestimmte Zeitperiode umfasst. Arbeitszeit, -ort und Dauer der Arbeit kannst du oft frei bestimmen. Obwohl du auf der einen Seite frei wie ein Vogel bist, bist du auf der anderen natürlich wirtschaftlich abhängig.
Was muss auf meine Rechnung?
Als freier Mitarbeiter musst du die Art, den Umfang und Termin der erbrachten Leistungen samt Empfänger umfassend und glasklar auf der Rechnung ausweisen; auch um keine Fragen des Finanzamtes einer möglichen Scheinselbständigkeit offen zu lassen. Diese entsteht, wenn du ausschliessliche für einen Arbeitgeber Dienstleistungen erbringst und dich damit in eine einseitge wirtschaftliche Abhängigkeit bringst. Denke auch daran, die Belege der erfolgten Zahlungen mit der entsprechenden Rechnung zu archivieren.
In Debitoor Bank kannst du z. B. direkt eingehende Zahlungen abgleichen und eine Rechnung auf 'bezahl't setzen. Alle Vorgänge müssen beim Finanzamt nachvollziehbar sein.
Wichtig bei elektronische Rechnungsstellung
Seit Juli 2011 gelten auch Rechnungen per E-Mail ohne elektrische Signatur als Nachweis für das Steueramt und sind damit rechtsverbindlich. Es müssen zwei Prinzipien beachtet werden: Unversehrtheit und Echtheit.
Unversehrt heisst, dass die Rechnung auf dem Übermittlungsweg nicht verändert werden darf. Zudem muss sie 'echt' sein, d.h.dDu als Versender der Rechnung musst bei Ankunft der Rechnung immer noch derselbe sein. Sollte eine Rechnung mal in die Hose gehen - einfach löschen und sie landet als belegende Gutschrift im Icon "Mülleimer".