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Wissenswertes für freie Mitarbeiter: Scheinselbstständigkeit

Bist du noch selbstständig oder vielleicht doch schon scheinselbstständig? Traurig, aber wahr: viele Arbeitgeber profitieren davon, ihre Mitarbeiter als Selbständige (freie Mitarbeiter) einzustellen, um den gesetzlichen Arbeitnehmerschutz und das Sozialversicherungsrecht umgehen zu können.

Das erspart dem Unternehmen zunächst die hohen Kosten, die durch den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung anfällt.

Doch oftmals währt das Glück nicht allzu lange, denn wird erst mal aufgedeckt, dass es sich in Wirklichkeit nicht um eine Selbständigkeit bzw. freie Mitarbeit sondern um ein Arbeitsverhältnis handelt, d.h., es liegt Scheinselbständigkeit vor, kann es für das Unternehmen unter Umständen ziemlich teuer werden, denn Scheinselbständigkeit ist ein Verstoß gegen das Gesetz.

Doch viele, sowohl auf Mitarbeiter als auch Unternehmensseite, sind sich noch nicht einmal bewusst, was sie tun und verfolgen mit der Situation überhaupt keine bösen Absichten.

Umso mehr ein Grund, sich richtig zu informieren und Klarheit zu schaffen.

Was ist Scheinselbständigkeit?

Scheinselbständigkeit besteht dann, wenn ein nicht selbstständiger Mitarbeiter eigentlich in einem sogenannten abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet, sprich Arbeitnehmer ist, jedoch vertraglich als Selbständiger bezeichnet und behandelt wird.

Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern was Tatsache ist bzw. wie das Vertragsverhältnis durchgeführt wird.

Selbständige sind ihr eigener Chef. Niemand hat ihnen zu sagen, wann sie wo sein sollen.

Arbeitnehmer jedoch sind weisungsgebunden und haben den Anweisungen des Chefs zu gehorchen. Arbeitszeiten müssen eingehalten werden und der Mitarbeiter ist im Allgemeinen voll in die Arbeitsorganisation eingegliedert.

Grauzone

Viele freie Mitarbeiter arbeiten tatsächlich nur für EINEN Auftraggeber, sind aber trotzdem echte Selbständige.

Da zur Abgrenzung nicht nur ein Kriterium herangezogen werden kann, muss die Gesamtsituation betrachtet werden. Hier gibt es zahlreiche Merkmale um Selbständige von Arbeitnehmern abzugrenzen und doch besteht weiterhin eine gewisse „Grauzone“, in der die Unsicherheit bestehen bleibt, um welches Arbeitsverhältnis es sich nun eigentlich handelt.

Wenn jedoch bestimmte Kriterien zutreffen, so zum Beispiel dass der „freie“ Mitarbeiter in den Büroräumen des Unternehmens seine Arbeit verrichtet, persönlich und wirtschaftlich von Letzterem abhängig ist, in den wöchentlichen Arbeitsplan des Unternehmens integriert ist und weisungsabhängig ist, liegen bereits einige Argumente vor, die dafür sprechen, dass es sich um Scheinselbständigkeit handelt.

Mitarbeiter haben auf jeden Fall Interesse daran, dass die Situation aufgeklärt wird, denn sie haben als Arbeitnehmer wesentlich mehr Rechte und vor allem den Anspruch auf die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Darüber hinaus genießen Arbeitnehmer im Gegensatz zu Selbständigen Kündigungsschutz. Eine Überprüfung beim Sozialversicherungsträger lohnt sich also, denn beim sogenannten Statusfeststellungsverfahren wird ermittelt, was tatsächlich Sache ist.

Über den Autor Jens K.

Als Experte betreibt er das Informationsportal "Unternehmerportal 24" zum Thema Existenzgründung, Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit. Sein Motto: Klarheit verschaffen, denn nicht jeder ist für die Selbständigkeit geboren. Eine Existenzgründung muss auf Stärken aufgebaut werden und nie aus der Not heraus.

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