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Rechnungsprogramm: So geht das Reverse-Charge Verfahren

Symbolbild für eine Rechnung mit einem Rechnungsprogramm unter dem Reverse-Charge Verfahren

Als Gründer willst du Geld verdienen – und deine Leistungen und Produkte verkaufen. Da kommt es dir natürlich gerade Recht, wenn auch Kunden außerhalb Deutschlands auf dich und dein Unternehmen aufmerksam werden.

Verkaufst du Leistungen oder Produkte an einen Kunden im EU-Ausland, gelten jedoch besondere Regelungen: Das Reverse-Charge Verfahren. Wie du es mit deinem Rechnungsprogramm durchführst, erklären wir dir hier.

Was ist das Reverse-Charge Verfahren?

Beim Reverse-Charge Verfahren handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die Steuerschuldnerschaft umgekehrt wird. Nicht du als Unternehmer schuldest die Umsatzsteuer aus deinen Verkäufen an dein Finanzamt. Sondern: Dein Kunde schuldet die Umsatzsteuer und zahlt sie direkt an sein Finanzamt. Deine Rechnung ist also umsatzsteuerfrei.

Bedingungen für das Reverse-Charge Verfahren sind:

  • Dein Kunde hat seinen Unternehmenssitz im EU-Ausland
  • Du bist Regelunternehmer und im Besitz einer Umsatzsteuer-ID
  • Dein Kunde ist ebenfalls Regelunternehmer und im Besitz einer Umsatzsteuer-ID

Hast du diese Punkte abgeklärt, kannst du das Reverse-Charge Verfahren durchführen. Schreibst du deine Rechnung mit Word und Excel, musst du dies manuell tun. Mit einem Rechnungsprogramm geht es einfacher – nämlich automatisch.

Wie führe ich das Reverse-Charge Verfahren mit meinem Rechnungsprogramm durch?

Schreibst du nun eine Rechnung an deinen Kunden im EU-Ausland, musst du in deinem Rechnungsprogramm folgende Punkte berücksichtigen:

  • Du führst sowohl deine als auch die Umsatzsteuer-ID deines Kunden auf der Rechnung an
  • Du vermerkst auf deiner Rechnung den Hinweis „Auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird hingewiesen“
  • Deine Rechnung ist umsatzsteuerfrei

Erfahre hier genauer, wie du eine Rechnung an einen Kunden im EU-Ausland schreibst.

Check: Kann mein Rechnungsprogramm das Reverse-Charge Verfahren?

Wichtig ist, dass du überprüfst, ob dein Rechnungsprogramm das Reverse-Charge Verfahren korrekt durchführen kann, sprich: Dich auf das Reverse-Charge Verfahren hinweist, sobald du eine Rechnung an einen Kunden im EU-Ausland schreibst. Und dich eine umsatzsteuerfreie Rechnung schreiben lässt.

Ein Rechnungsprogramm wie Debitoor erfüllt alle diese Bedingungen:

  • Debitoor benachrichtigt dich mit einem Hinweis, sobald du eine Rechnung an einen Kunden im EU-Ausland schreiben möchtest
  • Debitoor schlägt dir automatisch eine umsatzsteuerfreie Rechnung vor
  • Debitoor lässt dich im Hinweisfeld einen Vermerk zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft machen

Rechnungsprogramm und Zusammenfassende Meldung

Damit das Finanzamt überprüfen kann, ob der Kunde die von ihm geforderte Umsatzsteuer an sein Finanzamt gezahlt hat, musst du regelmäßig eine Zusammenfassende Meldung ausfüllen.

In dieser Zusammenfassenden Meldung führst du alle deine innergemeinschaftlichen Lieferungen (also diejenigen, die dem Reverse-Charge Verfahren unterliegen) auf und gibst die Liste an dein Finanzamt weiter.

Ein Rechnungsprogramm wie Debitoor liefert dir die Daten zur Zusammenfassenden Meldung übersichtlich: Du exportierst einfach deine Rechnungen in Excel und sortierst sie dann nach der Kategorie EU-weite Lieferungen.

Du siehst: Das Reverse-Charge Verfahren lässt sich mit einem Rechnungsprogramm ganz einfach & schnell durchführen.

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