2017 ändern sich auch steuerlich so einige Sachen. Die wichtigsten davon haben wir bereits in unserem Blogpost zu den neuen Regelungen für Selbstständige zusammengefasst.
Aber: Es warten nun auch neue Vordrucke zur Umsatzsteuervoranmeldung auf dich!
Umsatzsteuervoranmeldung 2017: Vermerke sind möglich
Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Datum vom 19.10.2016 die Vordrucke zur Umsatzsteuervoranmeldung (USt.-VA) ab Januar 2017 angepasst:
- USt 1 A
- USt 1 H
Und darum geht es dabei: Steuererklärungen, die zu einer automationsgestützten Steuerfestsetzung führen, müssen es dir künftig ermöglichen, in einem bestimmten Fall Vermerke zu machen. Im Falle nämlich, dass du über die Angaben in deiner USt.-VA hinaus weitere oder abweichende Angaben vom Finanzamt berücksichtigt lassen werden möchtest.
Wie erfasse ich Vermerke bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung?
Und wie funktioniert das Ganze? Ganz einfach. Möchtest du weitere Angaben berücksichtigen lassen, musst du ab 1.1.2017 im
- Vordruck zur Umsatzsteuervoranmeldung USt 1 A in Zeile 75 (Kennzahl 23) bzw. im
- Vordruck zur Umsatzsteuervoranmeldung USt 1 H in Zeile 31 (Kennzahl 23) eine „1“ eintragen.
Du kannst im Vordruckmuster USt 1 A in Zeile 75 (Kz 23) auch eine „1“ eintragen, wenn du beispielsweise einen Antrag auf Dauerfristverlängerung zurücknehmen möchtest.
Die ergänzenden Angaben musst du in jedem Fall in einer gesonderten und beigelegten Anlage machen, die du mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“ kennzeichnen musst.
Tipp: Erledige deine Umsatzsteuervoranmeldung mit einem Rechnungsprogramm
Die Umsatzsteuervoranmeldung musst du elektronisch über das Portal ElsterOnline einreichen. Nutzt du ein Rechnungsprogramm wie Debitoor, ersparst du dir das manuelle Ausfüllen deiner Umsatzsteuervoranmeldung.
Du kannst deine USt.-VA einfach online per Mausklick aus dem Rechnungsprogramm heraus einreichen. Per Email erhältst du dann eine Bestätigung, dass deine UST.-VA erfolgreich übermittelt wurde.