Neue Regelungen für Unternehmer, Freelancer und Selbstständige in 2020
Das neue Jahr steht vor der Tür! Mit dem Jahreswechsel kommen auf dich als Selbstständigen und Unternehmer auch ein paar Änderungen bezüglich Sozialversicherung, Steuer und weiteren relevanten Aspekten zu. Damit du den Überblick behältst, haben wir die wichtigsten Neuregelungen für dich zusammengefasst.
Kleinunternehmer: Umsatzgrenze steigt 2020 auf 22.000€ im ersten Jahr
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) wird angehoben. Ab 1.1.2020 erhöht sie sich von 17.500€ auf 22.000€. Durch die Bezugnahme der Grenze auf das Vorjahr können Kleinunternehmer bereits dieses Jahr, also 2019, bis zu 22.000 Euro Einnahmen erwirtschaften, ohne ihren Status einbüßen zu müssen.
Beispiel: Sandra ist Copywriterin und hat von Januar 2019 bis November 2019 einen Umsatz von 17.000 Euro erwirtschaftet. Sie wird bis Ende 2019 noch weitere Dienstleistungen durchführen, für die sie ein Honorar von 2.000€ erhält. Nach bisherigem Recht hätte Sandra die Rechnungsstellung besser auf Anfang 2020 verschieben sollen, um im Jahr 2019 nicht über der 17.500€-Grenze zu liegen und somit ihren Status als Kleinunternehmerin zu verlieren. Durch die Anhebung zum 1. Januar 2020 auf 22.000 Euro kann sie das Honorar ihrer Dienstleistung noch 2019 beziehen, da sie auch mit einem Umsatz von 18.500€ immer noch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann.
Als Kleinunternehmer ab 2020 von neuer Umsatzgrenze profitieren
Das ist eine tolle Neuigkeit für diejenigen unter euch, die nur knapp unter der bisherigen Grenze liegen und jedes Jahr aufpassen müssen, die 17.500€ nicht zu überschreiten. Auch diejenigen von euch, die nur knapp darüber lagen und deshalb den Kleinunternehmerstatus nicht in Anspruch nehmen konnten, werden sich freuen, denn auch ihr könnt euch nun von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreien lassen.
Das bedeutet also, dass noch mehr Selbstständige und Freelancer ab dem 1. Januar in die Kleinunternehmerregelung fallen und ihr von den steuerlichen Vorteilen profitieren könnt. Ihr könnt also aufatmen und noch mehr verdienen ohne euch steuerliche Sorgen machen zu müssen!
Ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest, liegt natürlich immer bei dir selbst. Falls du unter der Freigrenze liegst, kannst du trotzdem Steuern abführen. Liegst du über der neuen Grenze von 22.000€ bist du hingegen verpflichtet, Umsatzsteuer auszuweisen, abzuführen und musst eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Liegst du nur knapp über der Grenze und möchtest jetzt von der neuen Regelung profitieren? Dann solltest du nach der Gesetzesänderung im neuen Jahr einen Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 19 Umsatzsteuerregelung an das Finanzamt stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, musst du in Zukunft keine Umsatzsteuer mehr auf deinen Rechnungen ausweisen.
Fehlerhafte Kassenführung wird teuer
Ab 2020 müssen Unternehmer bei fehlerhafter Kassenführung höhere Bußgelder zahlen. Bisher wurden 5.000€ beanstandet. Ab dem ersten Januar im neuen Jahr verfünffacht sich dieser Betrag. 25.000€ sind fällig, wenn in deinem Unternehmen eine ungenügende Kassenführung festgestellt wird.
Das neue Bußgeld wird durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3152) festgelegt. Die Summe muss gezahlt werden, wenn ein Betrieb entsprechend § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO steuergefährdend handelt.
Soll ein Bußgeld verhängt werden, muss vorher die Ordnungswidrigkeit bewiesen werden. Als gerichtsfeste Beweismittel genügen zum Beispiel Kassenbons, Fotos, Zeugenaussagen von Kunden oder Mitarbeitern, Videoaufnahmen und Sachverständigengutachten.
Das Kassengesetz 2020
Damit du als Unternehmer einer unangekündigten Kassennachschau standhalten und die hohen Bußgelder vermeiden kannst, solltest du dir schon jetzt Gedanken darüber machen, wie du deine Kassenführung ab 2020 organisierst.
Ab 2020 greift auch die Einzelaufzeichnungspflicht, also die Pflicht, alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzuzeichnen. Aufgrund dieser Vorschriften, solltest du als Gewerbetreibender spätestens jetzt darüber nachdenken, ein elektronisches, professionelles Kassensystem einzuführen.
Zwar ist ein einfaches Registrierkassensystem rechtlich noch zulässig, aber es ist fehleranfällig, was wiederum zu der Verhängung der oben genannten Bußgelder führen kann. Diese sind vor allem für kleinere Betriebe nicht nur eine große finanzielle Belastung, sondern können sogar mit einer Existenzbedrohung einhergehen.
Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?
Seit Jahren wird sie gefordert. Hubertus Heil, Arbeitsminister von der SPD, hatte die Einführung einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige in Deutschland schon für Ende 2019 vorgesehen.
Höchstwahrscheinlich werden die Pläne zur Vorsorgepflicht für Selbstständige im Jahr 2020 verwirklicht. Mit dieser Umsetzung sollen bessere Bedingungen für Gründer, Selbstständige und Freiberufler geschaffen werden. Ziel ist es darüber hinaus, eine drohende Altersarmut in dieser Gruppe zu verringern.
Hast du dich als Freiberufler schon mit deiner Altersvorsorge auseinandergesetzt? Falls nicht – du bist damit nicht allein. Das leidige Thema fällt oftmals bei der Gründung unter den Tisch, da es am Anfang so viele andere Dinge zu erledigen gibt.
Wann und ob die Vorsorgepflicht 2020 wirklich eingeführt wird, ist momentan noch ungewiss. Falls du dich über Absicherungen informieren möchtest, findest du nützliche Information in unserem Gründerlounge-Artikel über Versicherungen.
Dein erfolgreicher Start ins neue Jahr
Dies sind die wichtigsten neuen Regelungen, die du als Selbstständiger auf dem Schirm haben solltest für das Jahr 2020. Natürlich kommen noch einige gesetzliche Änderungen dazu, wie zum Beispiel die Erhöhung des Grundfreibetrags und die kürzere Aufbewahrungspflicht für deine Steuerunterlagen.
Damit du mit deinem Unternehmen erfolgreich ins neue Jahr starten kannst, probiere doch unser Rechnungsprogramm kostenlos aus und entscheide selbst, ob du im Anschluss ein Abo abschließen möchtest.
Eine Rechnungssoftware wird dir auf jeden Fall helfen, den Überblick über deine Buchhaltung zu behalten und gibt dir mehr Zeit, dich auf die eigentlichen Aufgaben, die anfallen, zu konzentrieren. Damit du den Kopf frei hast und 2020 voll durchstarten kannst. Wir wünschen dir viel Glück dabei!