Ein paar Wochen nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, bekommst du Post von dem für dich zuständigen Finanzamt, das dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. In den meisten Fällen bekommst du zusätzlich Post von der zuständigen Kammer – im häufigsten Fall von der IHK (Industrie- und Handelskammer).
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung meldest du dein Unternehmen offiziell beim Finanzamt an und gibst dem Finanzamt ein paar Informationen über dein Unternehmen wie zum Beispiel
- Firmensitz,
- Gesellschafter
- und voraussichtlicher Umsatz.
Hier kannst du auch entscheiden ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest oder deine Umsätze nach Soll- bzw. Ist-Versteuerung versteuern möchtest.
Anmeldung bei der zuständigen Kammer
In den meisten Fällen bist du per Gesetz Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer. Ausnahmen sind zum Beispiel reine Handwerksunternehmen, Landwirte oder Freiberufler, die ihre eigenen Kammern haben.
Im wesentlichen ist die IHK dafür da, die Interessen der Industrie und Handelsbetriebe zu vertreten und die regionale Wirtschaft zu verwalten.
Als Gründer musst du dich also auch bei der IHK anmelden und die entsprechenden Beiträge abführen. Die Höhe der Beiträge wird nach dem Ertrag berechnet, den du erwirtschaftest.
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